Bankangestellte machte mit geklauten Kreditkarten Luxusferien

Simon Binz
Simon Binz

Baden,

Innert neun Monaten hat eine Bankangestellte im Kanton Aargau mit gestohlenen Kreditkarten über 200'000 Franken verprasst. Nun muss die 37-jährige Frau deswegen für sechs Monate ins Gefängnis.

Kredikarten
Kreditkarten diverser Anbieter. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine ehemalige Bankangestellte im Kanton Aargau wird wegen Kreditkartenfälschung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
  • Anstatt die Kreditkartenkonten aufzulösen, hatte sie die Konten unter einem falschen Namen weiter betrieben und sich bereichert.
  • Mit den geklauten Kreditkarten ging sie auf ausgiebige Shoppingtouren und buchte Luxusferien in Dubai und Tunesien.
  • Ein Psychotherapeut beschreibt ihr Verhalten als «Zwang», den man nicht mit rationalem Denken vergleichen könne.

Eine dreiste Bankangestellte hat ihre Kunden hintergangen und deren Kreditkarten für sich selber genutzt. Die illegalen Aktivitäten der 37-jährigen Aargauerin flogen auf, weshalb sie sich vor dem Bezirksgericht Baden AG dafür verantworten musste.

Dort gab die Frau alles zu. Laut Staatsanwalt Christoph Decker zeigte sie sich sehr betroffen und brach mehr als einmal in Tränen aus. «Sie war schockiert über ihre Taten», so der Staatsanwalt zu «Tele M1».

Luxusferien in Dubai und Tunesien

Die Frau war bei einer Bank für die Stornierung von Kreditkartenkonten zuständig. Statt diese aufzulösen, liess sie die Konten jedoch einfach unter einem falschen Namen weiterlaufen. Sich selber hat die ehemalige Bankangestellte dann eine Ersatzkarte zuschicken lassen.

So kamen am Schluss bis zu 20 gefälschte Kreditkarten zusammen, mit denen sie auf ausgiebige Shoppingtouren ging oder Luxusferien in Dubai und Tunesien buchte.

Innert neun Monaten hatte die zweifache Mutter über 200'00 Franken ausgegeben. Gegenüber dem Regionalsender «Tele M1» spricht Psychotherapeut Thomas Spielmann von einer Sucht: «Ein Zwang hat über sie die Kontrolle übernommen und liess sie gesetzeswidrige Dinge machen.»

Sechs Monate unbedingt

Nun wurde die zweifache Mutter vom Bezirksgericht Baden zu einer teilbedingten dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt und muss davon sechs Monate im Gefängnis verbringen. Neben der Gefängnisstrafe muss sie zudem zur Therapie und ihrem ehemaligen Arbeitgeber fast 170'000 Franken Schulden zurückbezahlen.

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