Brandstifter will nur zwei statt 13 Brände gelegt haben
Ein 29-jähriger Mann hat sich am Kantonsgericht St. Gallen gegen den Vorwurf gewehrt, in Rapperswil-Jona 13 Brände gelegt zu haben.
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Er gab am Donnerstag nur zwei Brandstiftungen zu, verlangte eine mildere Strafe und den Verzicht auf eine stationäre Psychotherapie.
Zwischen September und Dezember 2015 brannte es in Rapperswil-Jona 13 Mal. Die Brandstiftungen wurden dem Beschuldigten zur Last gelegt. Das Kreisgericht See-Gaster verurteilte den Mann wegen mehrfacher Brandstiftung, harter Pornografie und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten und einer Busse. Zudem ordnete das Gericht eine stationäre therapeutische Massnahme an.
Zuerst hatte der Beschuldigte ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Rund zwei Jahre später widerrief er dieses. Er habe lediglich einen Brand in der Tiefgarageneinfahrt zur Stadtverwaltung gelegt und bei einem Restaurant einen Sonnenschirm angezündet, sagte der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung vom Donnerstag.
Er sei frustriert gewesen, weil das Betreibungsamt einen Teil seines Lohns gepfändet habe. Das Geld habe nicht für seine Familie mit zwei kleinen Kindern gereicht.
Für alle anderen Brände sei er nicht er verantwortlich, behauptete der Mann. Auch als ihn der vorsitzende Richter auf DNA-Spuren hinwies, die an einem Brandort gefunden wurden, verneinte er die Tat.
Jagd auf Pädophilen-Forum
Auch den Vorwurf der harten Pornografie liess der Beschuldigte nicht auf sich sitzen. Die 134 Bilder mit Kinderpornografie, welche die Polizei während der Strafuntersuchung fand, habe er als Beweise gegen ein Pädophilen-Forum auf sein Handy geladen. Er habe die Betreiber des Forums auffliegen lassen wollen, sagte der 29-Jährige.
Er verlangt einen Teilfreispruch und eine mildere Strafe. Gegen die vom Kreisgericht angeordnete stationäre Psychotherapie wehrte er sich vehement. Das psychiatrische Gutachten, das ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert, sei falsch. Er sei bereit, sein Leben umzukrempeln, um es wieder in den Griff zu bekommen.
Das Urteil wird schriftlich bekannt gegeben.