Beim Albern Schuss gelöst
Das Luzerner Kriminalgericht spricht den Beschuldigten der fahrlässigen schweren Körperverletzung und des unerlaubten Waffenbesitzes schuldig.
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 25-Jährigen mit 15 Monaten bedingt bestraft, weil er mit einem Revolver gespielt und dabei einen Kollegen angeschossen und schwer verletzt hat. Das Gericht sprach den Beschuldigten der fahrlässigen schweren Körperverletzung und des unerlaubten Waffenbesitzes schuldig.
Der Vorfall ereignete sich 2015 in St. Urban. Wegen der langen Verfahrensdauer reduzierte das Gericht die Strafe um 3 Monate. Weitere zur Anklage gebrachte Verstösse gegen das Waffenrecht wurden vom Gericht wegen Verjährung fallen gelassen.
Das Kriminalgericht sprach den Beschuldigten, in einem anderen Zusammenhang, ferner der Hinderung einer Amtshandlung schuldig und bestrafte ihn dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 100 Franken. Die Probezeiten betragen zwei Jahre.
Der Beschuldigte soll dem Opfer eine Genugtuung von 15'000 Franken zahlen und ihm den entstandenen Schaden vollständig ersetzen. Die Höhe des Schadenersatzes soll vom Zivilrichter festgelegt werden. Ferner soll der Beschuldigte dem Kriminalgericht Verfahrenskosten von über 16'000 Franken bezahlen.
Mit seinem Urteil liegt das Kriminalgericht zwischen den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Das am Montag veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde angemeldet.
Zunächst kein Schuss gelöst
Der Beschuldigte und ein Kollege von ihm gaben an, sie hätten von einem unbekannten Mann einen Revolver und eine Pistole mit Munition geschenkt erhalten. Am nächsten Tag machten sie, in Begleitung von drei weiteren Personen, in einem Wald bei St. Urban Schiessübungen. Der Beschuldigte drückte mehrmals ab, doch löste sich kein Schuss aus seinem Revolver.
Der Schuss löste sich später im Auto. Nachdem der Beschuldigte den Wagen auf einem Parkplatz angehalten hatte, spielte er erneut mit dem Revolver herum und zielte auf einen weiteren Kollegen, der neben ihm sass. Die Kugel durchbohrte den Oberarm des Opfers und blieb in dessen Oberkörper stecken.
Was vor über vier Jahren passiert war, war weitgehend unbestritten und wurde zum grossen Teil auch vom Beschuldigten eingestanden. Umstritten war, ob der Beschuldigte wusste, dass der Revolver Munition enthielt. Das Gericht ging davon aus, dass der Beschuldigte glaubte, eine nicht geladene Waffe zu halten, dies nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten».
Gefahrenlage geschaffen
Der Beschuldigte handelte nach Einschätzung der Kriminalrichter damit zwar nicht vorsätzlich, aber grobfahrlässig. Es sei ihm schwer anzulasten, dass er nicht sichergestellt habe, dass von dem Revolver keine Gefahr ausgehe. Er habe unvorsichtig und pflichtwidrig gehandelt und in dem mit fünf Personen besetzten Auto eine Gefahr geschaffen, die einen noch schlimmeren Ausgang hätte nehmen können.
Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft, auch wegen des Verstosses gegen das Waffengesetz. Er wurde in der Schweiz geboren, hat aber die kosovarisch Staatsbürgerschaft, weshalb ihm das Tragen von Waffen generell untersagt ist. Von einer unbedingten Strafe sah das Gericht ab, weil der Beschuldigte einsichtig und geständig gewesen sei und in geordneten Verhältnissen lebe.