Toter Häftling: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Arzt

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Über die vergangenen Weihnachtstage ist in einer Zelle der Berner Polizeiwache ein junger Mann verstorben. Dieser stand mutmasslich unter Drogeneinfluss.

Friedhof. (Symbolbild)
Friedhof. (Symbolbild) - Nau.ch

Nun ermittelt die Berner Staatsanwaltschaft gegen den Arzt, der die Haftfähigkeit des 20-Jährigen abgeklärt hatte. Auf dem Berner Waisenhausplatz erinnert ein kleines Mahnmal mit Kerzen, Blumen und Fotos an den Tod des 20-Jährigen. Errichtet haben es Freunde und Angehörige.

Rund um den Tod des jungen Mannes sind noch viele Fragen offen. Der Mutter des 20-Jährigen ist es wichtig, dass die Umstände seines Todes «lückenlos aufgeklärt werden», wie sie in der Zeitung «Der Bund» vom Donnerstag zitiert wird.

Die Berner Kantonspolizei traf nach eigenen Angaben den mutmasslich unter Drogeneinfluss stehenden jungen Mann im Tscharnergut an. Bei einer Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass er mehrere Dutzend Amphetamin-Pillen auf sich trug. Laut Polizei fanden sich in den Effekten auch mutmassliches Diebesgut.

Die Polizisten brachten den 20-Jährigen auf die Polizeiwache. Dabei leistete der Mann heftige Gegenwehr. Ein beigezogener Arzt prüfte, ob der 20-Jährige in Haft genommen werden konnte oder ob er in die spezialisierte Überwachungsstation am Inselspital gebracht werden sollte. In diese Station können Häftlingen auf hoher Sicherheitsstufe medizinisch versorgt werden.

Der Arzt kam zum Schluss, dass der Häftling in einer Zelle auf der Polizeiwache untergebracht werden könne, dass man aber regelmässig nach ihm schauen soll, was die Polizei nach eigenen Angaben auch tat.

In den frühen Morgenstunden des 26. Dezember wurde der Mann ohne Lebenszeichen in der Zelle aufgefunden. Die Polizei alarmierte den Notarzt, der jedoch nur noch den Tod des jungen Mannes feststellen konnte.

Die Staatsanwaltschaft hat nun Ermittlungen gegen den Arzt aufgenommen, der die sogenannte Hafterstehungsfähigkeit des 20-Jährigen abgeklärt hatte. Christof Scheurer, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, bestätigte am Donnerstag eine Meldung des «Bund». Für den Arzt gilt die Unschuldsvermutung.

Nähere Angaben zum Fall machte die Staatsanwaltschaft nicht. Gemäss Scheurer dürfte es aber noch einige Zeit dauern bis zum Abschluss der Ermittlungen, da der Fall komplex sei.

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