Frankreich passt Tempolimit auf Landstrassen an

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Wer mit dem Auto in die Ferien nach Frankreich fährt, sei gewarnt: Auf dortigen Landstrassen gilt seit dem 1. Juli 2018 eine tiefere Höchstgeschwindigkeit als bisher.

Auf französischen Landstrassen gilt ab sofort ein neues Tempolimit, Bild: Pixabay
Auf französischen Landstrassen gilt ab sofort ein neues Tempolimit, Bild: Pixabay - Community

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 1. Juli wurde das Tempolimit auf französischen Landstrassen ohne bauliche Trennung um 10 km/h gesenkt.
  • Diese Änderung der Strassenverkehrsordnung könne jedes Jahr über 300 Leben retten, sagen die Behörden.

Frankreich ist nach wie vor das beliebteste Reiseziel der Schweizer. Und gerade im Sommer, während der Ferienzeit, zieht es zahlreiche Schweizer auch mit dem eigenen Auto in unser westliches Nachbarland. Wenn sie keine unliebsamen Ferienfotos in Form von Tempoblitzern mit nach Hause nehmen wollen, dann seien Sie gewarnt: Am 1. Juli 2018 wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf französischen Landstrassen ohne bauliche Trennung um 10 km/h, also von 90 auf 80 km/h gesenkt.

Es handelt sich bei der Senkung der Geschwindigkeitsbegrenzung um eine Sicherheitsmassnahme, welche vom ständigen Regierungsausschuss zur Strassensicherheit («Comité interministériel de sécurité routière») am 9. Januar 2018 beschlossen wurde.

Mit einer vermehrten Geldeinnahme aus Bussen hat dies nichts zu tun: Es ist eine Konsequenz des Anstiegs tödlicher Unfälle im Strassenverkehr in den letzten Jahren. Diese Änderung der Strassenverkehrsordnung könne jedes Jahr über 300 Leben retten, denn 55 Prozent der tödlichen Unfälle im Strassenverkehr finden auf Landstrassen ohne bauliche Trennung statt. In zwei Jahren will der Ausschuss über den Erfolg der Massnahme Bilanz ziehen.

Nicht alle Landstrassen betroffen

Einige Landstrassen sind von dieser neuen Regel nicht betroffen, da sie sichere Überholmanöver gewährleisten:

1.Strassen mit einer Strassenmarkierung in der Mitte, welche die beiden Spuren voneinander trennt.

2.Strassenabschnitte, die mindestens zwei Spuren in die gleiche Richtung aufweisen (zwei mal zwei Spuren, oder drei Spuren). Die Ausnahme gilt in diesem Fall lediglich für die Fahrtrichtung, in der es mehr als eine Spur gibt. Wenn es für die entgegengesetzte Fahrtrichtung nur eine einzige Spur gibt, gilt dort die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.

So oder so gilt: Take it easy. Lieber heil und entspannt ankommen, als in Stücken. Darüber hinaus lässt sich mit einer um 10 km/h reduzierten Geschwindigkeit deutlich Benzin sparen, währenddem die verlorene Zeit erstaunlich klein ist: Auf eine Distanz von 50 Kilometer verliert man dadurch weniger als vier Minuten.

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