Tierrechtler fordern strengere Strafen für Tierquäler

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Zürich,

Die Zahl der Verfahren gegen Tierquäler in der Schweiz ging gegenüber dem Vorjahr um 30 Prozent zurück.

Brennpunkt Bauernhof subvention
Auch Nutztiere sind von Tierquälereien betroffen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die verhängten Strafen für Tierquälereien sind verhältnismässig klein.
  • Schweizweit ist die Zahl der Tierschutzdelikte zurückgegangen.

Zum ersten Mal seit 2004 hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) im vergangenen Jahr einen massiven Rückgang der Anzahl der Tierschutzstrafverfahren verzeichnet. Dabei gibt es massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierschutzdelikten.

Insgesamt gab es 1691 Strafverfahren. Das ist einem Abnahme von rund 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie die Stiftung am Donnerstag mitteilte. Der massive Rückgang ist massgeblich, aber nicht nur, auf die Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehalter zurückzuführen.

Auch abgesehen davon ist die Zahl der Tierschutzdelikte schweizweit zurückgegangen. Welche Ursache dies hat, bleibe laut TIR zu klären. Bislang ging die Stiftung davon aus, dass die Zahl der Verstösse in etwa gleich bleibt, aber dass mehr verfolgt und konsequenter bestraft werden, so dass die Zahl der Strafverfahren in den vergangenen Jahren angestiegen ist.

Mehr als die Hälfte der Delikte wurden an Heimtieren begangen, etwas über ein Viertel an Nutztieren. Mit 790 Fällen weitaus am meisten betroffen waren wiederum Hunde. Doch diese Zahl ist zu relativieren, denn nicht in allen Fällen war das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigt, wie TIR schreibt. So sind darin auch Strafen wegen fehlendem Sachkundeausweis enthalten.

Verhängte Strafen unverhältnismässig tief

Die Höhe der ausgesprochenen Bussen lag wie in den Vorjahren bei 300 Franken. Deutlich höher fallen sie in Obwalden aus mit einem Mittelwert von 750 Franken sowie in Basel-Stadt und Genf mit je 500 Franken.

Vor dem Hintergrund, dass für Tierquälereien eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe und für Übertretungen eine Busse von bis zu 20'000 Franken vorgesehen ist, sind die verhängten Strafen noch immer unverhältnismässig tief, schreibt TIR.

Seit 2003 erfasst die Stiftung sämtliche kantonalen Strafentscheide in tierschutzrechtlichen Angelegenheiten in einer eigens dafür entwickelten Datenbank.

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