Zoohändler verstossen gegen Tierschutz
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schweizer Zoofachhandel verkauft nicht tiergerechte Gehege.
- Der Schweizer Tierschutz fordert, solche tierquälerischen Produkte aus dem Sortiment zu nehmen.
- Ab März 2018 gilt in der Schweiz eine Deklarationspflicht für Heimtiergehege
Lösungsansätze
Da die problematischen Terrarien aus dem Ausland kommen, gelten dort andere Haltungsbedingungen. Die Verpackung wird aus Spar- und Zeitgründen nicht an den Schweizer Markt angepasst. Man kann laut Schaefler auf Verpackungen verzichten und mit Schildern auffällig deklarieren. Die Bilder könnten abgeklebt oder übermalen werden. «So oder so müssen sich die Zoofachhandlungen hierzu etwas einfallen lassen. Lange haben sie sich gesträubt, ihre Gehege ausführlich zu deklarieren. Ab März ist dies jedoch gesetzliche Pflicht.»
Schaefler rät zudem, dass sich künftige Tierhalter ausreichend informieren müssten. Viele würden das beherzigen, jedoch längst nicht alle. Dazu kommt die oft oberflächliche Beratung. «Im Zoofachhandel ist die Beratungsqualität sehr unterschiedlich: von gravierend bis sehr gut. Auf Online-Shops, welche Gehege verkaufen, sind Gehegedeklarationen oder Haltungsinformationen häufig nicht vorhanden oder fehlerhaft», sagt Schaefler. Sie hofft, dass «mit den neuen gesetzlichen Vorschriften sich dies hoffentlich ändern wird.»
«Qualipet ist eine artgerechte Tierhaltung sehr wichtig»
Nau hat beim marktführenden Schweizer Zoofachhandel Qualipet nachgefragt. «Wenn Qualipet irreführende Bebilderungen oder Beschriftungen auf Verpackungen entdeckt, wird dies jeweils dem Hersteller gemeldet», sagt Julia Herz, Mediensprecherin bei Qualipet. Ob etwas angepasst wird, dafür seien die Hersteller zuständig. Qualipet könne das nicht weiter beeinflussen. «In den Filialen werden Produkte jedoch nur gegen Beratung verkauft und auf solche Gegebenheiten, wie auch im Online-Shop, hingewiesen», sagt Herz.
Irreführende Bebilderung
Als besonders problematisch betrachte die Zoologin Sandra Schaefler vom STS die Produkte von Exo Terra. Das Problem: Auf der Verpackung sind Tiere abgebildet, die gar nicht in diesem Terrarium gehalten werden dürften. Schaefler zu Nau: «Verlässt sich der Kunde auf die Bilder, ohne sich ausreichend zu informieren, hält er seine Tiere nach dem Kauf sowohl gesetzeswidrig wie auch nicht tiergerecht.
Schwerpunkt Reptilien und Wirbellose
Bereits 2015 hat der Schweizer Tierschutz auf das «Designer»-Terrarium aufmerksam gemacht, die sogenannte Life Box. «Gründe dafür sind: eine unzureichende Belüftung, kein UV-Gehalt, nicht angepasstes Lichtspektrum, wechselnde Lichtfarben (ähnlich einer Disco), kaum Möglichkeiten für die Erzeugung eines artgerechten Klimas – ganz abgesehen von der minimalen Grösse, die für einige Arten nicht mal zulässig ist», sagt Schaefler. Die Life Box ist immer noch in einigen Läden (darunter Qualipet) erhältlich.
«Insekten geniessen in der Schweiz leider noch keinen Schutz»
Auch Insekten landen immer wieder in nicht artgerechten Behausungen. Das «Insect Tarrium» von Lucky Reptile zeigt eine Gottesanbeterin auf der Verpackung. Aber gerade anspruchsvollere oder grössere Gottesanbeterinnen, wie eine «Orchideenmantis» oder eine «Grosse Teufelsblume» würden nicht lange überleben. Eine ausreichende Belüftung, genug Wärme und Auslauf sind nicht gegeben.
Ein Produktbeschreib verspricht: «Es ist auch ideal für die Unterbringung diverser Lebewesen, die Kinder bei Ihren Streifzügen durch die Natur finden und beobachten wollen, wie Insekten, Schnecken und vieles mehr.» Für Schaefler inakzeptabel: «Verschiedene, einheimische Tierarten sind durch das Natur- und Heimatschutzgesetz NHG sowie dessen Verordnung geschützt. Die Entnahme von wildlebenden Tieren aus der Natur, ohne entsprechende Bewilligung, ist verboten.»
Seit 2014 nimmt der Schweizer Tierschutz (STS) das Sortiment vom Zoofachhandel genauer unter die Lupe. Bei den Recherchen fiel auf: Einige Terrarien seien irreführend bebildert, andere gänzlich ungeeignet für Reptilien wie auch Wirbellose.