Nach US Sanktionen: Einseitiger Bruch von bindendem Abkommen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Austritt aus dem Atomabkommen mit Iran sei ein «Bruch».
- Experten werfen den USA «einen klaren Verstoss» vor.
In der Öffentlichkeit wird oft von einem «Ausstieg» oder «Rückzug» der USA aus dem internationalen Atomabkommen mit Iran gesprochen, doch handelt es sich laut Experten eigentlich um einen «Bruch» der Vereinbarung. Denn das Wiener Abkommen von Juli 2015 ist eine für alle Vertragspartner verbindliche Vereinbarung, die durch die UN-Sicherheitsratsresolution 2231 völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangte. Ein Austritt aus dem Abkommen ist nicht vorgesehen.
Über die Einhaltung der Bestimmungen wacht die IAEA, die regelmässig Bericht erstattet. Stellt die IAEA einen Verstoss des Iran fest, dürfen die anderen Vertragspartner die Sanktionen wieder einsetzen. Wie Zamirirad erklärt, kann bei Streit um Implementierungsfragen eine gemeinsame Kommission angerufen werden. Gelingt dort keine Einigung, wird die Frage an den UN-Sicherheitsrat überwiesen, der über die Wiedereinsetzung der Sanktionen entscheidet.
«Ohne Rücksicht auf Verbündete und international geltende Abkommen werden hier amerikanische Interessen in der Interpretation Donald Trumps durchgesetzt», kritisiert Tabatabai. «Und es scheint, als könne Europa nichts dagegen tun.»
Ausstieg sei klarer Verstoss der USA
Trumps Entscheidung widerspricht Abkommen
«Die USA verlassen nicht einfach nur das Abkommen und die damit einhergehende UN-Resolution 2231, sondern sie brechen sie», sagt Adnan Tabatabai vom Bonner Forschungszentrum Carpo. Nun hätten sie Sanktionen gegen Iran verhängt, obwohl die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) Teheran die Einhaltung des Abkommens bestätigt habe. Im Prinzip würden damit alle anderen Vertragsparteien mit sanktioniert, kritisiert Tabatabai.
Auch Azadeh Zamirirad von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin sieht einen «klaren Verstoss der USA» gegen das offiziell als JCPOA bezeichnete Abkommen. Darin hat Teheran zugesagt, seine Urananreicherung herunterzufahren und verschärfte Inspektionen seiner Atomanlagen durch die IAEA zuzulassen. Im Gegenzug sicherten die fünf UN-Vetomächte und Deutschland zu, die im Atomstreit verhängten Finanz- und Handelsbeschränkungen aufzuheben.
«Von diesem Mechanismus wurde kein Gebrauch gemacht, da Iran bislang nachweislich seinen im JCPOA festgehaltenen Verpflichtungen nachkommt», erklärt Zamirirad. Die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump im Mai, das Abkommen zu «verlassen» und neue Sanktionen zu verhängen, widerspricht daher der Vereinbarung. Entsprechend fühlen sich die anderen Vertragspartner nicht durch die US-Sanktionen gebunden – auch wenn sie wenig Möglichkeiten haben, ihre Anwendung zu verhindern.