US-Justizministerium klagt nach Brückeneinsturz in Baltimore
US-Justizministerium verklagt Eigner und Betreiber des Containerschiffes «Dali» auf 100 Millionen US-Dollar.
Rund ein halbes Jahr nach dem Einsturz einer grossen Autobahnbrücke in der Stadt Baltimore hat das US-Justizministerium Klage gegen den Eigner und den Betreiber des Containerschiffes «Dali» eingereicht. Die Behörde fordert mehr als 100 Millionen US-Dollar (etwa 84,6 Millionen Franken) an Entschädigung für die infolge des Unglücks entstandenen Kosten.
Ende März hatte das Containerschiff einen Stützpfeiler der Francis Scott Key Bridge gerammt und die mehr als 2,5 Kilometer lange, vierspurige Autobahnbrücke so zum Einsturz gebracht. Sechs Bauarbeiter, die zum Unfallzeitpunkt Reparaturen auf der Brücke ausführten, kamen ums Leben. Die US-Bundespolizeibehörde FBI leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Ersten Erkenntnissen zufolge war das Schiff wegen eines Stromausfalls manövrierunfähig geworden. Der Hafen von Baltimore war nach dem Vorfall über Monate hinweg nur eingeschränkt zu nutzen, während die Räumung der Trümmer andauerte.
Folgen des tragischen Unglücks
Mitte Mai wurde die havarierte «Dali» von der Unfallstelle geschafft. Ein Teil der gewaltigen Brückenkonstruktion war bei dem Unglück auf den Frachter gefallen und hatte dessen Abtransport daher lange unmöglich gemacht.
«Dies war eine völlig vermeidbare Katastrophe, verursacht durch eine Reihe von äusserst vorhersehbaren Fehlern», hiess es in der Mitteilung des US-Justizministeriums. Angeklagt sind zwei in Singapur ansässige Unternehmen aus der globalen Schifffahrtsbranche. Das Justizministerium wirft ihnen vor, technische Mängel am Schiff – auch um Kosten einzusparen – bewusst ignoriert zu haben, wodurch das Risiko eines Stromausfalls deutlich erhöht worden sei.
Das Justizministerium teilte mit, dass die Kosten des Unglücks nicht den amerikanischen Steuerzahlern aufgebürdet werden sollten und es zusätzlich um «Schadenersatz mit Strafcharakter» gehe, um derartige Missstände in Zukunft zu verhindern.