Das juristische Gezerre dauert seit 15 Jahren. Jetzt ist klar: Boeing erhielt trotz WTO-Urteils wegen illegale Subventionen weiter staatliche Hilfen. Für den Rivalen Airbus gilt aber das Gleiche.
Boeing 777 und Airbus A340: Laut WTO sind den Europäern durch die illegalen Subventionen «bedeutende Verkäufe entgangen». Foto: Srdjan Suki/EPA
Boeing 777 und Airbus A340: Laut WTO sind den Europäern durch die illegalen Subventionen «bedeutende Verkäufe entgangen». Foto: Srdjan Suki/EPA - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Streit um illegale Boeing-Subventionen sind die USA vor der Welthandelsorganisation (WTO) in letzter Instanz unterlegen.
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Die US-Regierung habe nicht alle schon 2011 und 2012 als illegal eingestuften Begünstigungen für den US-Flugzeugbauer wie verlangt zurückgenommen, urteilte das WTO-Berufungsgremium. Dem europäischen Boeing-Konkurrenten Airbus seien dadurch «bedeutende Verkäufe entgangen», wie hoch der Schaden sei, habe aber nicht festgestellt werden können, so das Gremium.

Das Urteil macht den Weg für Vergeltungsmassnahmen seitens der Europäischen Union frei, die den Fall vor 15 Jahren angestossen hatte. Über die Höhe entscheidet ein WTO-Schlichter. Airbus geht dabei von Milliardenbeträgen aus. Gleichzeitig sind vor der WTO aber Milliardenforderungen der Amerikaner anhängig, die in einer Klage gegen die EU wegen illegaler Airbus-Subventionen 2018 die Oberhand behielten. Die USA haben Strafzölle in Höhe von elf Milliarden Dollar jährlich beantragt, wie das Büro des US-Handelsbeauftragten jetzt mitteilte. Auch hier entscheidet der WTO-Schlichter.

Alle Seiten verbuchten die WTO-Entscheidung für sich als Sieg. «Die heutige Entscheidung ist für die EU begrüssenswert, aber auch für ihre Flugzeugindustrie und die Mitarbeiter», meinte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Die EU-Kommission verwies darauf, dass die «massiven und handelsverzerrenden Subventionen» der USA Airbus erheblichen Schaden zugefügt hätten - vor allem durch Umsatzeinbussen, weil Boeing seine Flugzeuge wegen der Subventionen günstiger anbieten konnte. Die WTO habe die meisten EU-Vorwürfe abgewiesen, so die US-Regierung. Im Gegensatz dazu sei das Urteil wegen der Airbus-Subventionen deutlich schärfer ausgefallen.

Airbus sprach von einem «grossen Sieg». «Dies ist ein klarer Sieg für die EU und Airbus. Er bekräftigt unsere Position, dass Boeing, obwohl das Unternehmen mit den Fingern auf Airbus zeigt, keine Massnahmen ergriffen hat, um seinen WTO-Verpflichtungen im Gegensatz zu Airbus und der EU nachzukommen», erklärte Airbus-Chefjurist John Harrison laut Mitteilung. Boeing stand dagegen auf dem Standpunkt, dass lediglich noch eine Steuererleichterung des Bundesstaats Washington im Wert von 325 Millionen Dollar als illegal eingestuft worden sei. Der Konzern werde die Regierung darin unterstützen, mit der WTO-Entscheidung in Einklang zu kommen.

Im Boeing-Fall geht es unter anderem um gegen WTO-Regeln verstossende Steuer- und andere Begünstigungen in den US-Bundesstaaten Washington und South Carolina. Von der Reduzierung der Unternehmenssteuer in Washington habe Boeing so stark profitiert, dass die Firma im Konkurrenzkampf mit Airbus um Aufträge 2013 und 2014 in Dubai, Kanada und Island mit billigeren Preisen zum Zuge kam und dem europäischen Rivalen damit Schaden zufügte.

Der Luftfahrtkoordinator der Bundesregierung, Thomas Jarzombek, mahnte EU und USA zur Zusammenarbeit. «Wir setzen darauf, dieses gemeinsame Verständnis auf dem Verhandlungsweg zu erreichen und damit künftig WTO-Verfahren obsolet zu machen», sagte er.

Die WTO entschied auch in mehreren weiteren Punkten und anders als in einer Entscheidung vor zwei Jahren zugunsten der EU. So habe staatliche Unterstützung für Forschung- und Entwicklung sehr wohl die Fertigstellung des Dreamliners Boeing 787 beschleunigt. Die EU müsse auch nicht demonstrieren, dass bestimmte Subventionen für Boeing tatsächlich zu Preisreduktionen bei Boeing führten und belegen, dass die Subventionen Airbus Schaden zufügten.

Für Boeing ist dies nach den beiden Flugzeugabstürzen von Boeing 737 Max 8-Maschinen mit zusammen 346 Toten ein weiterer Schlag. Indonesiens staatliche Fluggesellschaft Garuda will deshalb bereits eine Bestellung über 49 Maschinen des Typs Boeing 737 Max rückgängig machen. Das WTO-Urteil trifft Boeing insofern, als bislang erhaltende staatliche Vergünstigungen nun beendet werden müssen. Es zieht aber keine Rückzahlungen erhaltener Subventionen oder Strafzahlungen des Konzerns nach sich. Von der WTO erlaubte Vergeltungsmassnahmen sind in der Regel Strafzölle zwischen den Klage-Parteien. Sie sollen sich auf die betroffene Branche beziehen, aber das ist nicht zwingend vorgeschrieben.

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