In Nepal starben bei einem Flugzeugabsturz mindestens 69 Menschen. Die Airline, in dessen Auftrag das Flugzeug flog, darf Flughäfen in Europa nicht anfliegen.
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Retter und Schaulustige am Absturzort in Pokhara. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • In Nepal ist ein Flugzeug der «Yeti Airlines» mit 72 Insassen abgestürzt.
  • Die Fluggesellschaft steht auf einer «schwarzen Liste».
  • Airlines, welche auf der Liste stehen, dürfen europäische Flughäfen nicht anfliegen.
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Der Flugzeugabsturz in Nepal der «Yeti Airlines» schockierte in der ganzen Welt. Der Absturz forderte mindestens 69 Menschenleben. Und wieder einmal sind die Sicherheitsrichtlinien im Flugverkehr Thema.

EU-Flugverkehrsnormen gehören zu den strengsten

Die Sicherheitsnormen im Flugverkehr in der EU gehören zu den strengsten weltweit. Die Schweiz übernimmt diese Normen. Die Europäische Union will diese Richtlinien global durchsetzen. Allen Bemühungen zum Trotz haben sich die europäischen Normen weltweit noch nicht durchgesetzt.

Airlines, die diese Standards nicht erfüllen, kann das Anfliegen von europäischen Flughäfen verboten werden. Das betrifft viele aus Afrika und Asien.

An Fluggesellschaften, die das Anflugverbot erhalten, wird häufig die unzureichende Wartung der Maschinen und die mangelnde Ausbildung des Personals kritisiert. Auch die Frequenz sowie die Qualität der Sicherheitskontrollen wird als ungenügend eingestuft.

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Bergungseinsatz an der Absturzstelle - Nepal Police/AFP

Wer nach Europa fliegen darf, wird durch die Europäische Kommission in Abstimmung mit Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten definiert. Grundlage für die Entscheidung stellen Informationen der nationalen Flugsicherungseinrichtungen sowie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) dar. Wer also auf der «schwarzen Liste» der EU-Kommission landet, erhält weder Start- noch Landegenehmigung.

Alle Fluggesellschaften aus Nepal auf «schwarzer Liste»

Alle nepalesischen Fluggesellschaften sind auf der Liste, also auch die kürzlich abgestürzte «Yeti Airlines». Daneben sind auf der Liste rund 100 Fluggesellschaften aufgeführt, vor allem aus Asien und Afrika. Neben den Namen einzelner Fluggesellschaften werden auch die Gesellschaften von 24 Ländern verboten. Dazu gehören unter anderem Nordkorea, der Irak, der Iran sowie Nigeria.

Auch allen Fluggesellschaften Gabons, mit Ausnahme von «Afrijet» und «SN2AG», ist der europäische Luftraum verwehrt. Die Airlines aus Angola, mit Ausnahme von «TAAG Angola Airlines», dürfen ebenfalls nicht in Europa starten oder landen.

Um Unglücke wie dasjenige in Nepal zu verhindern, werden Sicherheitsstandards im europäischen Luftraum hochgehalten und laufend überprüft.

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