Das Winterthurer Bezirksgericht hat den 25-jährigen Imam, der in der An'Nur-Moschee zu Gewalt an «schlechten Muslimen» aufgerufen hatte, am Donnerstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Zudem erhielt er 10 Jahre Landesverweis.
Der aethiopischer Imam vor dem Gericht im Winterthurer Bezirksgericht am Donnerstag, 23. November 2017.
Der aethiopischer Imam vor dem Gericht im Winterthurer Bezirksgericht am Donnerstag, 23. November 2017. - Keystone

Aufnahmen vom IS online gestellt

In der An'Nur-Moschee rief der 25-jährige Äthiopier im Oktober 2016 dazu auf, Muslime, die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen. Bestraft werden sollten auch jene, die nicht fünf Mal am Tag beten, sondern Gebete «zusammenlegen». Zudem teilte er auf Facebook IS-Aufnahmen, auf denen Menschen getötet werden.Seine Predigt war Auslöser für die Moschee-Razzia vom vergangenen November. Seit Mitte diesen Jahres ist die An'Nur-Moschee geschlossen, der Verein aufgelöst. Mehrere Jugendliche, die in der An'Nur-Moschee verkehrten, sollen nach Syrien gereist sein und sich dem IS angeschlossen haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Imam, der zu Gewalt an «schlechten Muslimen» aufrief, wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Zudem erhielt er 10 Jahre Landesverweis.
  • In der An'Nur-Moschee rief der 25-jährige Äthiopier im Oktober 2016 dazu auf, Muslime, die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen.
  • Seine Predigt war Auslöser für die Moschee-Razzia vom vergangenen November. Seit Mitte diesen Jahres ist die An'Nur-Moschee geschlossen, der Verein aufgelöst.
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Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Staatsanwaltschaft. Diese hatte ebenfalls eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert, bei einer Probezeit von zwei Jahren, allerdings einen Landesverweis von 15 Jahren.In den Strafvollzug muss der Mann somit nicht. Wegen dem Landesverweis und dem inzwischen abgelehnten Asylantrag wird er aber dem Staatssekretariat für Migration übergeben, das über das weitere Vorgehen entscheiden muss.

«Ahnungsloser Asylbewerber»

Der Anwalt forderte vergeblich einen Freispruch. Sein Mandant habe keine vertieften Koran-Kenntnisse, sondern die Predigt mit Textbausteinen aus dem Internet zusammengestellt. Er sei ein ahnungsloser Asylbewerber. Dass er ins Visier der Ermittler geriet, erklärte der Anwalt mit dem öffentlichen Druck auf die Justiz.

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