Peking schafft Regel zu willkürlicher Bestrafung von Prostitution ab

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China hat beschlossen, die bislang üblichen Willkürmassnahmen der Polizei bei der Bestrafung von Prostitution mit sofortiger Wirkung abzuschaffen.

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Willkürmassnahmen gegen Prostituierte soll es nicht mehr geben. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • China will die willkürliche Regelung zur Bestrafung von Prostitution abschaffen.
  • Insassen von «Erziehungslagern» sollen mit sofortiger Wirkung freikommen.

Das chinesische Parlament hat beschlossen, die bislang üblichen Willkürmassnahmen der Polizei bei der Bestrafung von Prostitution mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. Insassen, die unter solchen Vorwürfen in sogenannten Erziehungslagern untergebracht seien, sollten ab Sonntag auf freien Fuss gesetzt werden. Das berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Samstag.

Nach den bisherigen Regelungen konnte die Polizei Prostituierte und ihre Freier bis zu zwei Jahre ohne Anklage festhalten. Der Parlamentsbeschluss sei ein «bedeutender positiver Schritt», sagte die Leiterin der Nichtregierungsorganisation Asia Catalyst, Shen Tingting.

Gewalt, Zwangsarbeit und Erniedrigungen in Erziehungslagern

Nach dem bisherigen System seien Prostituierte Polizeigewalt, Zwangsarbeit, Erniedrigungen und Gewalt in den Erziehungslagern ausgesetzt gewesen. Auch seien sie zwangsweise Untersuchungen auf Geschlechtskrankheiten unterworfen worden.

Obwohl Prostitution in China verboten ist, gibt es Schätzungen zufolge mehrere Millionen Prostituierte. Für Prostituierte und Freier sind auch weiterhin bis zu 15 Tage Gefängnis vorgesehen. Auch die Geldstrafe von umgerechnet bis zu 650 Euro (710 Franken) bleibt bestehen.

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