Schwedische Regierung will Kinderehen nicht mehr anerkennen

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Schweden,

Schweden will ab Januar 2019 keine Kinderehen mehr anerkennen. Bisher hat das Land im Ausland geschlossene Kinderehen anerkannt. Trotz des Verbots im Land selber sei die Zahl der geschlossenen Kinderehen gar gestiegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweden will 2019 keine Kinderehen mehr anerkennen.
  • Bisher wurden im Ausland geschlossene Kinderehen akzeptiert.
  • Die Zahl der Kinderehen hat im skandinavischen Land zugenommen.

Schweden will Im Ausland geschlossene Kinderehen künftig nicht mehr anerkennen. «Die Botschaft der Regierung ist deutlich: In Schweden sollen Kinder Kinder sein dürfen», erklärte die Regierung aus Sozialdemokraten und Grünen am Dienstag.

Schweden will ab 2019 keine im Ausland geschlossenen Kinderehen mehr anerkennen.
Schweden will ab 2019 keine im Ausland geschlossenen Kinderehen mehr anerkennen. - Keystone

In dem skandinavischen Land dürfen Kinder schon lange nicht mehr verheiratet werden. Doch bislang konnten im Ausland geschlossene Kinderehen anerkannt werden. Sie galten dann auch in Schweden.

Grosse Gesetzeslücke

Trotz mehrerer Regel-Verschärfungen sei die Zahl der Kinderehen zuletzt nicht gesunken, sondern sogar gestiegen, erklärte die Regierung. «Somit ist klar, dass die Gesetzgebung zu grosse Lücken enthält, um Kinderehen ausreichend effektiv entgegenzuwirken.»

Die Regierung schlägt nun vor, ausnahmslos keine ausländischen Kinderehen mehr anzuerkennen – unabhängig davon, wie alt die Partner sind, wenn sie die Anerkennung beantragen. Eine Kinderehe bleibe eine Kinderehe, auch wenn die Partner inzwischen erwachsen seien. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

In Deutschland hatte der Bundesrat im Juli 2017 einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach das Mindestalter für Trauungen bei 18 Jahren liegt. Alle Ehen von Personen unter 16 Jahren sollen grundsätzlich nichtig sein. Ehen sollen durch Gerichte aufgehoben werden, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschliessung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.

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