In Deutschland steht ein 76-jähriger Mann vor Gericht: Er hatte eine Richterin mit einem Gedicht beschimpft.
Die Hand einer Richterin beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Symbolbild).
Die Hand einer Richterin beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 76-jähriger Mann soll in Deutschland eine Richterin mit einem Gedicht beschimpft haben.
  • Er steht deswegen seit Montag vor Gericht.
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Mit zwei selbst geschriebenen Gedichten soll ein 76-jähriger Mann aus Rheinland-Pfalz eine Richterin beschimpft haben. Der Senior muss sich deswegen seit Montag am Landgericht Bad Kreuznach verantworten, wie ein Gerichtssprecher sagte. Aus Wut über einen verlorenen Prozess an einem Amtsgericht soll er unter anderem folgende Zeile gedichtet haben: «Die Richterin ... mit ihrem Engelsgesicht | in Wahrheit die wüste Tochter des Teufels ist.»

Die beiden mehrere Seiten langen Gedichte wurden in digitaler Form auf einer CD gespeichert und im Februar und April 2016 an den Direktor des Amtsgerichts Idar-Oberstein und den Präsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach verschickt. Viren hätten sich auf der CD nicht befunden, sagte der Gerichtssprecher. Vielmehr seien Zeilen wie diese gefunden worden: «Eine Richternudel starrt in die Kristallkugel | erwartet sie doch für sich als Gericht Lobgehudel.»

Der Angeklagte aus Idar-Oberstein habe sich in erster Instanz auf das Grundrecht der Kunstfreiheit berufen, sagte der Sprecher. Damit war er aber nicht durchgekommen: Das Amtsgericht seines Heimatortes hatte den Mann wegen des Gedichts zu einer Geldstrafe in Höhe von etwa 900 Euro verurteilt. Nun läuft am Landgericht das Berufungsverfahren. Die Verhandlung wird am 8. Februar fortgesetzt.

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