Untersuchung zu Terroranschlägen von Christchurch verzögert sich
Aufgrund des Coronavirus verzögert sich die Untersuchung zum Christchurch-Attentäter. Im März 2019 hat der Attentäter 51 Personen getötet und Dutzende verletzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im März 2019 hatte ein Rechtsextremer 51 Menschen in Neuseeland getötet.
- Der Bericht zu den Terroranschlägen erscheint nun am 31. Juli statt am 30. April
- Wegen des Coronavirus fehlt dem Ermittlerteam Zugang zu gewisse Informationen.
Die offizielle Untersuchung der Terroranschläge von Christchurch verzögert sich wegen der Corona-Auflagen in Neuseeland. Ursprünglich sollte der Bericht am 30. April erscheinen, nun ist er für den 31. Juli geplant, wie Innenministerin Tracey Martin am Mittwoch ankündigte.
Bei dem Anschlag auf zwei Moscheen im März 2019 hatte ein 29 Jahre alter Rechtsextremist aus Australien 51 Menschen getötet. Dutzende weitere Personen wurden verletzt.
Die Untersuchungskommission soll klären, wie es zu der Tat kommen konnte und wie der Mann an die Waffen kam. Sie soll auch die Arbeit der Sicherheits- und Geheimdienstbehörden unter die Lupe nehmen.
Pandemie schränkt Zugang zu Informationen ein
Nach Ermittlerangaben arbeitet das Team während des Corona-Ausnahmezustands aus der Ferne weiter. Es kommt aber derzeit nicht an Informationen heran, die besonders gesichert sind. Während der Pandemie gelten in Neuseeland wie in vielen Ländern der Welt Beschränkungen für Arbeit und Alltag.
Im Prozess um die Anschläge von Christchurch hatte sich der Attentäter im März per Videoschalte schuldig bekannt. Ein weiterer Gerichtstermin steht am 1. Mai an, aber wann das Urteil verkündet wird, ist noch unklar.
Der Richter hatte deutlich gemacht, dass er möchte, dass die Angehörigen der Opfer bei der Verkündung dabei sein können. Das ist erst möglich, wenn die Beschränkungen in der Viruskrise weiter gelockert werden – das könnte allerfrühestens am 11. Mai passieren.
Das Attentat vom 15. März 2019 war das blutigste Gewaltverbrechen in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaates. Dem Beschuldigten droht lebenslange Haft.