US-Rapper Jay-Z verklagt australischen Kinderbuch-Händler

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Australien,

Der US-Rapper Jay-Z hat einen australischen Kinderbuchhändler wegen der Verletzung geistigen Eigentums verklagt.

US-Rapper Jay-Z am 1. Mai 2013 in New York
US-Rapper Jay-Z am 1. Mai 2013 in New York - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Künstler sieht geistiges Eigentum durch ABC-Fibel verletzt.

Der 49-Jährige werfe dem kleinen Onlinehändler vor, in einer ABC-Fibel ungefragt sein Bild, seinen Namen und Auszüge aus seinem Hit «99 Problems» verwendet zu haben, berichtete die Zeitung «The Age». Demnach reichten die Anwälte des Hiphop-Stars bereits am Freitag bei einem Bundesgericht Klage wegen Urheberrechtsverletzung ein.

Dem Bericht zufolge geht es um ein Kinderbuch zum Lernen des Alphabets mit dem Titel «A B to Jay-Z», welches auf der Internetseite des Händlers The Little Homie angeboten wird. Auf dem Buchrücken steht ein Zitat aus Jay-Zs Hit «99 Problems» - in einer jugendfrei abgewandelten Fassung.

Laut der Anklage hatte Jay-Z bereits 2018 einen Verkaufsstopp gefordert. Der Onlinehändler habe jedoch «wissentlich und willentlich» in «schamloser, eklatanter» Weise die Bücher weiterverkauft, sagten die Anwälte der Zeitung «The Age». Sie führten demnach an, die Verwendung des Namens, der Texte und des Fotos würden die «Reputation und den Markenwert des Künstlers verletzen», der sich seit diesem Jahr der erste Rap-Milliardär der Geschichte nennen darf.

The Little Homie bezog zunächst keine Stellung zu den Vorwürfen. Die australischen Anwälte des Rappers wollten sich zur Klage nicht äussern.

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