Ein Luzerner will für drei Monate verreisen und lässt seine Wohnung untervermieten. Doch noch bevor er die Schweiz verlässt, erhält er schlechte Nachrichten.
bn
Lorenzo M. erzählt seine Geschichte bei «PilatusToday». - Screenshot / @PilatusToday

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Luzerner will für drei Monate verreisen und seine Wohnung zwischen-vermieten.
  • Doch noch bevor er abreist, merkt er, dass etwas nicht stimmt.
Ad

Im Internet preist Lorenzo M. seine Wohnung im Internet an, um sie für drei Monate zu vermieten. Wie er gegenüber «PilatusToday» erzählt, habe sich dann eine Frau bei ihm gemeldet. «Die Frau machte am Telefon einen guten Eindruck und war sehr höflich.»

Es macht ihn aber stutzig, dass sie im Ausland lebt. Trotz ungutem Gefühl gibt er der Frau die mündliche Zusage. Die drei Wohnungsmieten zahlt sie sofort. Mehrere Tage vor der Abreise übergibt er ihr bereits die Wohnung.

«Das schlimmste, was ich mir vorstellen konnte, war, dass die Untermieterin nicht vorsichtig ist und in der Wohnung rauchen würde. Aber niemals erwartete ich, was dann kam», so der junge Luzerner.

Schock kurz vor der Abreise

Kurz bevor er abreisen will, schreibt ihm seine Verwaltung, dass er sich umgehend melden soll. Beim Gespräch erzählen sie ihm, dass die Nachbarn viele Männer gesehen hätten, die die Wohnung betraten. Bei Nachforschungen im Internet fand man heraus, dass Sexanzeigen aufgeschaltet wurden.

Haben Sie auch schon schlechte Erfahrungen mit Untermietern gemacht?

Lorenzo kehrt sofort in die Wohnung zurück. Er findet gebrauchte Kondome, Taschentücher und Gleitmittel – muss aber tatenlos zusehen. Da er im Vertrag nicht festgehalten hatte, dass die Wohnung zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Deswegen kann er die Untermieterin nicht rausschmeissen – obwohl sie ein Bordell betreibt.

Sex
Kondome liegen auf einem Tisch. (Symbolbild) - Keystone

Dies bestätigt Alex Widmer, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands des Kantons Luzern, gegenüber «PilatusToday». Würde der Zweck nicht definiert, könnten Untermieter alles umgehen. Deswegen sei es sehr wichtig, dass im Vertrag der Nutzungs-Zweck geregelt wird.

Er rät zudem, die Wohnung bei solchen Situationen nur an Menschen abzugeben, die man kenne. Widmer: «Es ist ein Vertrauensverhältnis, wenn man jemandem seine möblierte Wohnung zur Verfügung stellt.»

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

NachrichtenInternetTelefon