Klare Schranken für Gesichts- und Spracherkennung gefordert
Das Wichtigste in Kürze
- Sprach- und Gesichtserkennungssysteme sollen klare Schranken haben.
- Es soll gesetzlich geregelt werden, wann öffentliche Stellen diese nutzen können.
- Notwendigkeit und Zweck des Einsatzes müssten präzise genannt werden.
Spracherkennungssysteme wie «Alexa» oder Gesichtserkennungsprogramme wie zum Entsperren des Mobiltelefons bergen laut einer Studie der Schweizerischen Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) etliche Chancen. Weil sie aber auch Gefahren mit sich bringen, plädieren die Autorinnen und Autoren für klare Schranken.
Öffentliche Stellen sollten die Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung nur unter Voraussetzung einer klaren gesetzlichen Grundlage nutzen können, steht in der Studie, welche am Dienstag in Bern vor den Medien präsentiert wurde.
Notwendigkeit und Zweck des Einsatzes müssten präzise genannt und die Bearbeitung der Daten müsse auf das strikt Notwendige beschränkt werden. Betroffenen sei die Möglichkeit zu geben, der Erhebung von biometrischen Angaben zuzustimmen oder sie zu verweigern – in diesem Fall, ohne dass Nachteile wie längere Wartezeiten oder höhere Kosten entstünden.
Ein Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum beispielsweise durch die Polizei sei hierzulande nicht zulässig, sagen die Studienautorinnen und -autoren. Sie fordern auch, dass es in Schulen keine Aufmerksamkeitsanalysen von Schülerinnen und Schülern gibt.