Haft

Achteinhalb Jahre Haft für angeklagten Elektriker in Münchner Kastrationsprozess

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Deutschland,

In einem bizarren Prozess um freiwillige Kastrationen in der Sadomaso-Szene hat das Landgericht München II den angeklagten Elektriker zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Horst B. soll acht Männer auf eigenen Wunsch kastriert oder verstümmelt haben.

Horst B. sei verschiedener Körperverletzungsdelikte schuldig, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. Den ursprünglichen Vorwurf wegen Mordes durch Unterlassen im Zusammenhang mit einem nach der laienhaften Kastration gestorbenen Mann liess das Gericht fallen.

Der Vorsitzende Richter Thomas Bott sagte zur Begründung des Freispruchs vom Mordvorwurf, es lasse sich im Fall des Verstorben nicht einmal der genaue Todeszeitpunkt feststellen. Insofern sei dieser Fall nicht hinreichend als Mord zu beweisen gewesen.

Insgesamt sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte acht Männer auf deren Wunsch hin kastriert oder im Genitalbereich verstümmelt hatte. Seine Opfer fand B. in Internetforen der Sadomaso-Szene, die Männer liessen sich freiwillig operieren.

Mit dem Strafmass blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf 13 Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung forderte für den geständigen Angeklagten maximal sieben Jahre Haft.

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