AfD Verfassungsklagen zu Flüchtlingspolitik als unzulässig verworfen
Die AfD hat dagegen geklagt, dass Flüchtlinge vor allem im Jahr 2015 nicht abgewiesen worden waren. Die Klagen wurden abgeschmettert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die AfD-Verfassungsklagen zur Flüchtlingspolitik wurden als unzulässig verworfen.
- Dies teilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (D) heute Dienstag mit.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten verletzt worden wäre, hiess es in einem heute Dienstag in Karlsruhe (D) veröffentlichten Beschluss.
Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt, dass Flüchtlinge vor allem im Jahr 2015 nicht abgewiesen worden waren.