Airbnb: Keine einheitliche Regelung in Deutschland

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Der Vermittlungsseite für Privatunterkünfte Airbnb soll in Deutschland mittels bestimmter Regeln Einhalt geboten werden.

Willkommens-Karte eines Airbnb-Anbieters.
Willkommens-Karte eines Airbnb-Anbieters. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer in Deutschland seine Wohnung über Airbnb zum Vermieten anbietet, muss Regeln befolgen.
  • Jedoch unterscheiden sich diese Regeln zwischen den deutschen Städten regelmässig.

Für die einen ist sie eine lukrative Einnahmequelle, für die anderen ein Hassobjekt: Airbnb, die Vermittlungsseite für Privatunterkünfte, ging vor zehn Jahren online. Am 11. August 2008 konnten Kunden erstmals bei «AirBed & Breakfast» eine günstige Unterkunft buchen. Mittlerweile hat sich Airbnb zu einem Milliardenkonzern entwickelt, mit dem professionelle Vermieter gut verdienen.

Angesichts der Wohnungsnot in deutschen Grossstädten haben viele Landesregierungen und Städte Regeln erlassen, mit denen sie dem Treiben Einhalt gebieten wollen. Wer sich nicht daran hält, riskiert mehrere zehntausend Euro Strafe. Zumeist gibt es eine Ausnahmeregelung, wenn die Vermieter Ersatzwohnraum schaffen, oder der Stadt einen Ausgleich für den verlorenen Wohnraum zahlen. Bei der Kontrolle der Einhaltung der Regelungen tun sich allerdings viele Kommunen schwer. Darüber hinaus sollten sich Gastgeber die Erlaubnis ihres Vermieters einholen, weil dieser ihnen sonst fristlos kündigen darf.

BERLIN: Wer in seiner Wohnung ein Zimmer vermieten möchte, braucht keine Genehmigung - sofern die Fläche des Zimmers weniger als die Hälfte der Wohnung ausmacht. In diesen Fällen ist laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine gebührenfreie Anzeige zur Erlangung einer Registriernummer beim zuständigen Bezirksamt erforderlich. Diese muss seit 1. August beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums immer öffentlich sichtbar angegeben werden.

Die kurzzeitige Vermietung der ganzen Wohnung müssen die Bezirksämter genehmigen. Privatpersonen haben im Regelfall einen Anspruch auf eine Genehmigung zur kurzzeitigen Vermietung ihres Hauptwohnsitzes. Das Gesetz sieht insoweit kein Tageslimit vor. Für die Vermietung des Zweitwohnsitzes können Gastgeber eine Genehmigung zur Vermietung von maximal bis zu 90 Tagen im Jahr erhalten. Auch hier erhält der Gastgeber zusätzlich zur Genehmigung eine Registriernummer, die ab dem 1. August beim Bewerben des Inserates angegeben werden muss.

HAMBURG: Eine Vermietung von Privatunterkünften ist nur zulässig, wenn es sich um die Hauptwohnung des Anbieters handelt und er diese mehr als die Hälfte des Jahres selbst nutzt. Bleibt ein Hauptmieter in seiner Wohnung und vermietet weniger als die Hälfte der Fläche, ist auch dies gesetzlich möglich. Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einer Regelung, dass sich Vermieter mit ihrem touristischen Angebot registrieren lassen und diese Nummer auf den Buchungsplattformen angeben müssen.

MÜNCHEN: Bleibt ein Hauptmieter in seiner Wohnung und vermietet weniger als die Hälfte der Fläche, ist dies erlaubt. Ansonsten gilt eine Obergrenze von acht Wochen im Jahr. Für eine Vermietung darüber hinaus braucht der Gastgeber eine Genehmigung der Gemeinde. Auch München macht sich für eine Registrierungspflicht stark.

KÖLN: Bleibt ein Hauptmieter in seiner Wohnung und vermietet weniger als die Hälfte der Fläche, ist dies gesetzlich möglich. Ansonsten braucht er eine Genehmigung des Amts für Wohnungswesen.

FRANKFURT: Gastgeber brauchen immer dann eine Genehmigung der Stadt, wenn sie ihren Wohnraum wiederholt Fremden zur Verfügung stellen. Sie müssen keinen Ausgleich zahlen, wenn sie als Hauptmieter in ihrer Wohnung bleiben und nur ein Zimmer vermieten. Ansonsten gilt eine Obergrenze von acht Wochen im Jahr.

STUTTGART: Bleibt ein Hauptmieter in seiner Wohnung und vermietet weniger als die Hälfte der Fläche, ist dies gesetzlich erlaubt. Wenn er regelmässig die ganze Wohnung vermietet, braucht er eine Genehmigung.

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