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Als «Kinderzimmerdealer» bekannter Maximilian S. erneut in Leipzig vor Gericht

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Deutschland,

Der als «Kinderzimmerdealer» bekannt gewordene Straftäter Maximilian S. steht in Leipzig erneut wegen Drogenhandels vor Gericht.

Landgericht Leipzig
Landgericht Leipzig - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Prozess gegen 28-Jährigen und vier Mitangeklagte wegen Drogenhandels.

Zum Prozessauftakt am Montag äusserten sich der 28-Jährige und vier weitere Mitangeklagte zunächst nicht zu den Vorwürfen. Die Anklage wirft S. und zwei anderen Hauptbeschuldigten bandenmässigen Handel mit Betäubungsmitteln, den beiden weiteren Angeklagten Beihilfe dazu vor. Maximilian S. sei «der Kopf der Gruppierung» gewesen«, sagte Oberstaatsanwalt Guido Lunkeit.

Die Angeklagten sollen sich spätestens im November 2018 zusammengeschlossen haben, um über die Website www.candylove.to von Leipzig aus einen Onlinehandel mit Drogen zu betreiben. Sie handelten laut Anklage unter anderem mit Haschisch, Kokain, Amphetaminen und Ecstasy. Laut Staatsanwaltschaft hatte S. die finanziellen Mittel und die Fähigkeit, solch eine Plattform zu betreiben.

Die Mitangeklagten im Alter zwischen 24 und 43 Jahren sollen unter anderem für die Portionierung und den Transport der Drogen zuständig gewesen sei. Ein Rechtsanwalt, der ebenfalls mit auf der Anklagebank sitzt, soll sich um rechtliche Fragen gekümmert haben. Dessen Verteidiger bestritt zum Prozessauftakt eine Mittäterschaft seines Mandanten.

Laut Anklage soll die Gruppe zwischen April 2019 und Januar 2021 rund 20 Kilogramm Drogen und Tabletten in mehr als 400 Postsendungen an Abnehmer in Deutschland und im Ausland verschickt haben. Der Erlös belief sich laut Oberstaatsanwalt Lunkeit auf mehr als 94.000 Euro.

S. gab sich am Dienstag gelassen und liess sich im Gerichtssaal freimütig fotografieren und filmen. Mehr als einmal scherzte er mit seinen Anwälten.

Bereits im November 2015 hatte das Landgericht Leipzig den damals 20-Jährigen wegen Drogenhandels zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. S. hatte im Internet insgesamt fast eine Tonne Drogen verkauft. Sein Kinderzimmer in der Wohnung seiner Eltern war zugleich Warenlager, Büro und Versandzentrum. Als die Ermittler damals zuschlugen, war sein Zimmer vollgestopft mit mehr als 300 Kilogramm Drogen.

Die Geschäfte wickelte S. damals zunächst über das Darknet ab, später verkaufte er die Drogen über das offen zugängliche Internet – über die Plattform «shiny-flakes». Die Ermittler bezifferten die Verkaufserlöse 2015 auf insgesamt rund vier Millionen Euro. Im Juli 2019 wurde der Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Währenddessen soll S. laut Anklage nun erneut Drogen in grösserem Umfang verkauft haben.

Auf die Spur kam die Justiz ihm unter anderem durch verdeckte Ermittler, die zum Schein Drogen bei S. und den Mitangeklagten bestellten. Die drei Hauptbeschuldigten sollen geliefert haben, unter anderem mehr als 16 Kilogramm Amphetamine.

Nach der Anklageverlesung wurden am Dienstag rechtliche Aspekte diskutiert, unter anderem die Frage, ob Teile der vorgeworfenen Taten unter Jugendstrafrecht fallen. Spätere Einlassungen schloss ein Teil der Angeklagten zu einem späteren Zeitpunkt zumindest nicht aus.

Für den Prozess wurden 17 weitere Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt. S. liefert die Vorlage zu der Netflix-Serie «How to Sell Drugs Online (Fast)».

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