Anklage gegen IS-Mitglied wegen Misshandlung von Gefangenen

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Deutschland,

Gegen einen Syrier wurde in Karlsruhe Anklage erhoben, weil der zur IS gehörende Mann drei Gefangene in Syrien misshandelt haben soll.

Flüchtlinge aus Deir Essor durchsuchen Müll bei Rakka
Flüchtlinge aus Deir Essor durchsuchen Müll bei Rakka - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Anklage gegen einen Syrier erhoben.
  • Der Mann soll in Syrien drei Gefangene misshandelt haben, darunter auch einen 13-Jährigen.
  • Der zur IS gehörende Mann wurde im April in Berlin festgenommen.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Syrer erhoben, der drei Gefangene misshandelt haben soll, darunter ein Kind. Raed E. werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mit.

E. war im April in Berlin festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft.

Seit 2014 bei Islamischem Staat

Im Jahr 2014 soll er sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben. Nach dem Überfall auf einen Stamm in Deir Essor mit Massentötungen und -verhaftungen soll E. einen Gefangenen zusammen mit anderen IS-Mitgliedern mit hinter dem Rücken gefesselten Händen an der Decke aufgehängt haben. Das, als dieser sich nach seinem 13-jährigen Bruder erkundigte.

Dann soll er den Mann getreten und mit Peitschen und Kabeln geschlagen haben. Auch später soll er ihn wiederholt mit verschiedenen Gegenständen und Stromschlägen misshandelt haben.

Misshandlung von 13-Jährigem

Der 13-Jährige wurde laut Bundesanwaltschaft ebenfalls mehrere Monate lang vom IS gefangen gehalten. E. soll anderen den Befehl erteilt haben, ihn mit zusammengebundenen Händen an der Decke aufzuhängen.

Ein weiterer Gefangener soll mit einem Seil an den auf dem Rücken gefesselten Händen nach oben gezogen worden sein. Dann soll E. ihn mit einem Wasserschlauch geschlagen haben.

Er habe zudem für den IS Freikäufe gefangener Stammesangehöriger abgewickelt und an IS-Strassenkontrollpunkten gearbeitet, hiess es weiter. Über die Anklage entscheidet nun das Kammergericht in Berlin.

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