Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen verfassungswidrig
Wer auf Betreuung angewiesen ist, darf zwar arbeiten - aber nicht wählen. Nun stellt Karlsruhe klar: Das darf so nicht bleiben. Bislang tut sich die Koalition mit einer Reform schwer.
Das Wichtigste in Kürze
- Menschen, die eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten brauchen, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Der Beschluss setzt die Grosse Koalition unter Druck. Eine entsprechende Reform zugunsten von davon betroffenen Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung liegt bei ihr seit Ende des Jahres auf Eis.
Der Beschluss vom 29. Januar gilt auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Der Zweite Senat monierte einen Verstoss gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach Artikel 38 und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung nach Artikel 3 des Grundgesetzes.
Acht Betroffene hatten Beschwerde gegen ihren Ausschluss von der Bundestagswahl 2013 eingelegt. Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes legt bislang fest, dass Menschen unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden können. 2013 betraf das nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts 82.220 Menschen.
Ein Ausschluss vom Wahlrecht kann laut Gericht gerechtfertigt sein, wenn eine Personengruppe nicht ausreichend an der Kommunikation zwischen Volk und Staatsorganen teilnehmen könne. Die bisherige gesetzliche Regelung des Wahlrechts genüge aber den Anforderungen an eine solche Typisierung nicht.
REAKTIONEN:
Der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel sagte: «Ich freue mich sehr über diese klare Entscheidung.» Bei der anstehenden Europawahl am 26. Mai dürfe es diese Wahlausschlüsse nicht mehr geben. Damit steht er nicht allein.
Die Vorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zeigte sich erleichtert. «Ich hoffe, dass die geplant Reform schnell in den Bundestag gehen kann», sagte die SPD-Abgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. Die Betroffenen dürften nicht länger an der Ausübung ihrer Rechte gehindert werden. Die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, nannte das Urteil «einen saftigen Strafzettel für die Bundesregierung».
Peter Fölsch, Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbunds, sagte: «Union und SPD müssen diese Entscheidung nun schnell umsetzen.» Und die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die zwölffache Paralympics-Siegerin Verena Bentele, forderte: «Die Parteien müssen unbedingt barrierefreie Wahlinformationen, zum Beispiel in leichter Sprache, zur Verfügung stellen, damit diese Menschen zu einer eigenen Wahlentscheidung kommen können.»
STAND DER GEPLANTEN REFORM:
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Änderung des Wahlrechts in dem Punkt geeinigt. Bereits im November stand ein entsprechender Vorschlag. Nach dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf sollte der fragliche Paragraf des Wahlgesetzes gestrichen werden. «Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Beeinträchtigung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen», hiess es dort. «Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäusserten Wahlentscheidung beschränkt.» SPD-Fraktionsvize Eva Högl warf der Spitze der Unionsfraktion vor, bislang verhindert zu haben, «dass diese Einigung auch im Bundestag verabschiedet werden kann».
Auf Druck der Union war noch vor Weihnachten ein neuer Entwurf entstanden, der eine Prüfung vorsieht: Wenn jemand bei der Ausübung des Wahlrechts Hilfe braucht, soll das Betreuungsgericht entscheiden, ob der Betroffene wählen kann. Diese Hürde wollte die SPD nach Angaben aus Fraktionskreisen nicht mittragen. In vielen anderen EU-Staaten gibt es solche Ausschlüsse vom Wahlrecht nicht. Oder es ist eine richterliche Entscheidung im Einzelfall nötig.