Die Lufthansa hat im Kampf gegen Billigkonkurrenz vom Hunsrück-Flughafen Hahn einen juristischen Erfolg errungen. Für den Flughafen geht es um einen Millionenbetrag.
Zwischen 2017 und 2021 sprang das Land Rheinland-Pfalz ein, um Verluste des Flughafens Frankfurt-Hahn zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen nicht nutzt, klagt nun erfolgreich wegen Wettbewerbsverzerrung. Foto: Andreas Arnold/dpa
Zwischen 2017 und 2021 sprang das Land Rheinland-Pfalz ein, um Verluste des Flughafens Frankfurt-Hahn zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen nicht nutzt, klagt nun erfolgreich wegen Wettbewerbsverzerrung. Foto: Andreas Arnold/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das EU-Gericht hat die Genehmigung einer millionenschweren Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz für den Hunsrück-Flughafen Frankfurt-Hahn gekippt.
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Wie die Richter am Mittwoch in Luxemburg entschieden, hat die zuständige EU-Kommission nicht ausreichend geprüft, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist.

Die Brüsseler Behörde hatte Rheinland-Pfalz 2017 erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste bis zu 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen nicht nutzt, sieht die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte beim Gericht der EU Klage erhoben. Platzhirsch im Passagiergeschäft in Hahn ist Europas grösster Billigflieger Ryanair.

Das EU-Gericht urteilte, die EU-Kommission habe die Zusammenhänge der Einzugsgebiete der 115 Kilometer voneinander entfernten Flughäfen Frankfurt am Main und Frankfurt-Hahn unzureichend geprüft. Auch Fragen zu den Geschäftsmodellen beider Flughäfen blieben offen. Damit seien nicht «alle Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der streitigen Beihilfe mit dem Binnenmarkt» beseitigt.

Wie es in der Auseinandersetzung nun weitergeht, blieb am Mittwoch unklar. «Die Kommission wird das Urteil sorgfältig prüfen und über mögliche weitere Schritte nachdenken», erklärte eine Sprecherin. Theoretisch könnte die Brüsseler Behörde gegen das Urteil Einspruch einlegen. Möglich ist zum Beispiel aber auch, dass ihre Wettbewerbsexperten die Beihilfe umfassender prüfen, die dann zu einer neuen Genehmigung führt. Ob der grösstenteils privatisierte Flughafen Hahn die millionenschweren Beihilfen der Steuerzahler zurückzahlen muss, dürfte deswegen noch lange offen bleiben.

Die EU-Kommission hatte 2017 zu ihrer Entscheidung erklärt, dass gemäss den Luftverkehrsleitlinien Betriebsverluste von kleineren Regionalflughäfen bis 2024 unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Mitteln gedeckt werden dürfen. Die Kommission berücksichtigte nach eigenen Angaben auch, dass der Flughafen Hahn im wirtschaftlich eher schwachen Rhein-Hunsrück-Kreis liegt und für die örtliche Wirtschaft wichtig ist.

Den rheinland-pfälzischen Behörden zufolge hingen rund 11 000 Arbeitsplätze in der Region von dem Flughafen ab, erklärte die Kommission damals. Darüber hinaus gebe es im Umkreis von 100 Kilometern beziehungsweise einer Stunde Fahrzeit keine weiteren Flughäfen.

In der Corona-Pandemie verbucht der einstige Militärflughafen Hahn bei der Frachtabfertigung ein Plus über dem Branchendurchschnitt und im Passagiergeschäft einen deutlichen Rückgang. Der Haupteigentümer, der chinesische Konzern HNA, ist inzwischen in finanzielle Schieflage gerutscht und soll umgebaut werden. HNA hatte 2017 für rund 15 Millionen Euro 82,5 Prozent des Flughafens vom Land Rheinland-Pfalz gekauft. Die übrigen 17,5 Prozent hält das Land Hessen. Der Flughafen versicherte, am Betrieb werde sich nichts ändern.

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