Bericht analysiert Regelunterschiede zwischen Schweiz und EU
Der Bundesrat hat am Freitag den Bericht zu den Unterschieden zwischen den Regelungen der Schweiz und der EU präsentiert. Unter die Lupe genommen wurden die fünf Marktzugangsabkommen sowie die Bereiche Medien und Kultur.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Arbeiten zur Reduktion der Regelungsunterschiede kämen sehr unterschiedlich voran, heisst es in dem Bericht.
Die zwischen der Schweizer und der EU-Gesetzgebung festgestellten Unterschiede könnten unterschiedlich beseitigt werden: blosse Änderung der Praxis, Anpassung von Weisungen oder Kreisschreiben, Änderungen auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe oder gar den Erlass einer gänzlich neuen Regelung.
In gewissen anderen Fällen werde es jedoch schlicht nicht möglich sein, «die Differenzen durch einen eigenständigen Abbau auszuräumen», heisst es im Bericht weiter. Eine politische Bewertung nimmt der Bericht nicht vor.
PERSONENFREIZÜGIGKEIT: Hier wurden unter anderem die Unterschiede zwischen der EU-Regelungen zur Entsendung von Arbeitnehmenden sowie die flankierenden Massnahmen der Schweiz angeschaut. Das Gleiche gilt für die Unterschiede zwischen dem Freihandelsabkommen (FAZ) und der EU-Unionsbürgerrichtlinie.
Die Erteilung von Niederlassungsbewilligungen für Bürger von «alten» und «neuen» EU-Mitgliedstaaten wurde ebenfalls analysiert wie auch der Landesverweisung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern und die Arbeitslosenentschädigung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
LUFTVERKEHRSABKOMMEN: Analysiert wurde in diesem Bereich der Betrieb von Drohnen und Modellflugzeugen, die Altersbeschränkung für Helikopterpilotinnen und -piloten sowie die Frage der Kapotage - also Inlandtransporte, durchgeführt von ausländischen Unternehmen.
LANDVERKEHRSABKOMMEN: Hierbei wurde die Umsetzung der technischen Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets sowie die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge auf Schiene und Strasse (Beschaffungsverfahren) unter die Lupe genommen
LANDWIRTSCHAFTSABKOMMEN: Bei diesem Abkommen geht es vor allem um den Abbau von tarifären (Zölle und Kontingente) und nichttarifären Handelshemmnissen (Produktevorschriften, Zulassungsbestimmungen). Bei letzterem geht es um so genannte Äquivalenzen, «dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der schweizerischen Gesetzgebung und derjenigen der EU». Gemäss dem Bericht hat die Schweiz ein Interesse daran, «diese Äquivalenz aufrechtzuerhalten».
STAATLICHE BEIHILFEN: Das Prinzip des Verbots staatlicher Beihilfen ist in zwei Abkommen zwischen der Schweiz und der EU enthalten: im Luftverkehrsabkommen und im Freihandelsabkommen (FHA). Ansonsten gibt es in der Schweiz «keine Rechtsgrundlage für eine Überwachung von staatlichen Beihilfen, die mit derjenigen der EU vergleichbar wäre». In der Schweiz gebe es «eine grosse Vielfalt staatlicher Beihilfen», heisst es weiter.
KONFORMITÄTSBEWERTUNGS-ABKOMMEN (MRA): Hier handelt es sich um ein «Äquivalenzabkommen», das auf dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der schweizerischen und der EU-Gesetzgebung beruht. Probleme gibt es laut dem Bericht keine. Aktuelle Probleme - etwa bei der Medizintechnik - sind die Folge eines Entscheids der EU, das Abkommen wegen mangelnden Fortschritts bei den institutionellen Fragen nicht aktualisieren zu wollen.
MEDIEN UND KULTUR: Seit 2014 hat die Schweiz keine Abkommen mehr abgeschlossen, die eine Teilnahme an den EU-Programmen in den Bereichen Medien und Kultur vorsehen. Neben der Klärung der institutionellen Fragen müsse die Schweiz laut dem Bericht unter anderem ihre Gesetzgebung an die audiovisuelle Gesetzgebung der EU anpassen. «Die Richtlinie umfasst sowohl das lineare Fernsehen als auch nicht-lineare Mediendienste, und seit 2018 Videoplattformdienste.»