BGH klärt «Steuerschaden» durch Verdienstausfallerstattung nach Unfall

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Deutschland,

Muss nach einem Autounfall die gegnerische Versicherung einen Verdienstausfall bezahlen, umfasst dies auch einen «Steuerschaden».

Blaulicht eines Einsatzfahrzeugs
Blaulicht eines Einsatzfahrzeugs - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei gemeinsamer Veranlagung ist auch die gemeinsame Steuer massgeblich.

Wie hierzu der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied, kann dies bei Verheirateten auch der Schaden sein, der sich bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung ergibt. Davon profitieren Paare, bei denen der Verunfallte das geringere Einkommen hat. (Az: VI ZR 924/20)

Die Klägerin wurde 2002 bei einem Verkehrsunfall verletzt und konnte längere Zeit nicht arbeiten. Die gegnerische Unfallversicherung regulierte den Schaden und zahlte erst 2017 für den Verdienstausfall 20.000 Euro.

Weil die Klägerin da schon wieder voll gearbeitet hatte, geriet sie durch die spätere Zahlung in eine höhere Steuerprogression. Für diesen «Steuerschaden» zahlte die Versicherung 2000 Euro. Der Schaden sei so zu berechnen, als würde die Klägerin alleine zur Einkommensteuer veranlagt.

Weil ihr Ehemann erheblich mehr verdiente, hatte das Paar aber stets die dann günstigere gemeinsame Veranlagung gewählt. Wegen des höheren Einkommens des Mannes schlug dann im Jahr der Verdienstausfallerstattung allerdings auch die Steuerprogression schärfer zu. Der tatsächliche Steuerschaden habe 5267 Euro betragen, rechnete die Klägerin vor.

Die Gerichte gaben ihr durch alle Instanzen recht. Die Versicherung müsse den tatsächlichen Steuerschaden erstatten, hier also den bei gemeinsamer Veranlagung. Dies sei bei Ehepaaren die übliche Form, sofern nicht ein Ehepartner ausdrücklich die Einzelveranlagung wählt. Beide Ehepartner seien dann auch gemeinsam die Steuerschuldner. Anders als die Versicherung meinte, könne der Steuerschaden daher auch der Klägerin zugerechnet werden.

Eine teils gegenteilig verstandene Rechtsprechung aus dem Jahr 1970 gab der BGH damit auf. Die neue Rechtsprechung kann sich nachteilig für Ehepaare auswirken, bei denen der Mehrverdienende schuldlos einen Unfall erleidet.

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