Bundestag genehmigt Durchsuchung bei CSU-Politiker Nüsslein
Überraschend setzt der Bundestag einen Zusatzpunkt 22 «Aufhebung der Immunität» auf die Tagesordnung. Es geht um den CSU-Abgeordneten Nüsslein. Die Vorwürfe wiegen schwer.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüsslein.
In dem Verfahren gegen ihn und einen weiteren Beschuldigten geht es unter anderem um den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit.
Auch soll es um Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken gehen. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Donnerstag auf Anfrage mit.
Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens seien 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden. Diese würden nun ausgewertet. Weitere Angaben könnten derzeit nicht gemacht werden, hiess es. «Auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen.» Nach Angaben aus Sicherheitskreisen waren allein in Bayern mehr als 30 Beamte von Landeskriminalamt und Steuerfahndung an den Durchsuchungen beteiligt.
Nüsslein selbst reagierte am Donnerstag auf mehrere Anfragen der Deutschen Presse-Agentur mit der Bitte um eine Stellungnahme nicht.
Der Bundestag hatte am Vormittag zunächst seine Abgeordnetenimmunität aufgehoben und damit erst den Vollzug der gerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse möglich gemacht. Wie in solchen Fällen üblich gab es dazu keine Aussprache im Bundestag. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Der CSU-Politiker gehört dem Bundestag seit 2002 an. Er vertritt den Wahlkreis Neu-Ulm. Seit 2014 ist er stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Der 51-Jährige kümmert sich schwerpunktmässig um die Themen Umwelt, Naturschutz, Gesundheit, Wirtschaft und Energie.
Ein Sprecher der CSU im Bundestag sagte, das Aufheben der Immunität sei der übliche Vorgang, um auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu ermöglichen. «Vom Inhalt der Ermittlungen haben wir keine Kenntnis. Im Übrigen gilt in solchen Fällen die Unschuldsvermutung.» Die Vizevorsitzende der SPD-Fraktion, Katja Mast, erklärte: «Wenn auch nur der Verdacht entsteht, dass sich ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages an der Corona-Krise persönlich bereichert, dann ist das ein sehr ernster, schwerwiegender Vorwurf, der umfänglich aufgeklärt werden muss.»