Bundeswehr prüft Austritt von Radioaktitivät bei Moorbrand in Meppen

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Deutschland,

Seit dem 3. September tobt in Meppen (D) ein Moorbrand. Die Bundeswehr prüft nun die Belastung von Quecksilber und radioaktiver Strahlung.

Ein Transporthubschrauber CH-53 der Bundeswehr gibt beim Moorbrand auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 (WTD 91) in Meppen (D) Wasser ab.
Ein Transporthubschrauber CH-53 der Bundeswehr gibt beim Moorbrand auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 (WTD 91) in Meppen (D) Wasser ab. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Moor in Meppen (D) wird schon seit Kaiserzeit für Munitionstests genutzt.
  • Quecksilber- und uranhaltige Objekte könnten bei dem Brand Giftstoffe freigesetzt haben.

Experten der Bundeswehr untersuchen wegen des Moorbrands bei Meppen nach einem Medienbericht nun eine mögliche Belastung von Boden, Luft und Wasser durch Quecksilber und radioaktive Strahlung. «Die Strahlenmessstelle Süd ist mit dem Auftrag vor Ort, zu überprüfen, ob Einsatzkräfte einer Strahlenbelastung ausgesetzt gewesen sein könnten», sagte ein Sprecher der Bundeswehr der «Neuen Osnabrücker Zeitung» von heute Freitag.

Ebenfalls untersucht werde, ob es zu einer Freisetzung von Schwermetallen wie Quecksilber aus im Moor befindlicher Altmunition gegeben habe. Der «NOZ» zufolge sollen auf dem bereits seit der Kaiserzeit zu Munitionstests genutzten Gelände in der Vergangenheit quecksilberhaltige Sprengkörper beispielsweise der Nationalen Volksarmee der DDR sowie möglicherweise uranhaltige Nato-Munition getestet worden sein.

Giftige Schwermetallen

Wuchtmunition mit anderen, gegebenenfalls giftigen Schwermetallen seien in jedem Fall verschossen worden. Diese Stoffe könnten dem Bericht zufolge durch den riesigen Moorbrand freigesetzt worden sein.

Raketentests der Bundeswehr hatten den Moorbrand am 3. September ausgelöst, dieser ist bis heute nicht vollständig gelöscht. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) entschuldigte sich vor Ort bei den von der Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung betroffenen Anwohnern.

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