Coronakrise könnte Schweizer Medtech-Branche Zeit verschaffen
Der europäische Medtech-Dachverband soll wegen der Corona-Krise bei der EU-Kommission ein Moratorium für das Inkrafttreten der neuen EU-Regeln für die Zulassung von Medizinalprodukten (MDR) erwirken. Das fordert der deutsche Medtech-Dachverband BVMed.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Inkrafttreten der neuen Regeln ist für den 26.
Mai geplant. Für Schweizer Medtech-Firmen, deren privilegierter Zugang zur EU bedroht ist, wäre ein Moratorium eine gute Nachricht.
«Wir müssen alles tun, was notwendig ist, damit Medizinprodukte auch nach dem 26. Mai 2020 für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen (...)», wird BVMed-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll auf der Homepage des Verbands zitiert. Die Einführung der neuen EU-Regelung dürfe «nicht zu Engpässen in der Patientenversorgung» führen.
«Swiss Medtech begrüsst und unterstützt die Forderung des BVMed nach einem Moratorium», sagte Antia Holler vom Schweizer Medtech-Verband Swiss Medtech der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Denn die fristgerechte Umsetzung der neuen EU-Regeln sei bereits vor der Corona-Pandemie eine kaum zu bewältigende Herausforderung für die Medizintechnikindustrie in ganz Europa. «Jetzt ist sie ohne markante Einbussen bei der Qualität und Verfügbarkeit von Medizinprodukten kaum mehr zu schaffen», so Holler weiter.
Ein Moratorium wäre für die europäische und auch Schweizer Medtech-Branche daher eine gute Nachricht. Denn einerseits sind viele Unternehmen von durch die Corona-Krise unterbrochenen Lieferketten und Engpässen betroffen. Andererseits hätten sie mehr Zeit, die neuen EU-Regelungen umzusetzen.
Für Schweizer Medizialproduktehersteller kommt hinzu, dass sie mehr Zeit bekämen, sich auf den Verlust ihres privilegierten Zugangs zum EU-Binnenmarkt vorzubereiten. Denn die EU hatte im Dezember 2018 verkündet, nicht mehr automatisch bestehende Abkommen mit der Schweiz aktualisieren zu wollen.
Grund dafür waren die aus Sicht Brüssels schleppenden Verhandlungen über das Rahmenabkommen. Eines der ersten betroffenen bilateralen Abkommen ist jenes über technische Handelshemmnisse (MRA), speziell die Regelungen für die Medizintechnikindustrie.