Deutscher Bundestag debattiert über Sterbehilfe
In Deutschland diskutiert der Bundestag aktuell über eine Regelung der Sterbehilfe. Dabei trafen konservative und liberale Meinungen aufeinander.
Das Wichtigste in Kürze
- Das deutsche Parlament strebt eine neue Regelung der Sterbehilfe an.
- Deswegen wurden im Bundestag das Pro und Contra abgewogen.
In Deutschland haben zwei Abgeordnetengruppen im Parlament für ihre Vorschläge für eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe geworben.
Bei der ersten handelte es sich um die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr, die sich für eine offenere Regelung ausspricht. Am Donnerstag sagte sie, es gebe viele Menschen, die sich Sicherheit wünschten: Sie wollen selbstbestimmt gehen dürfen, wenn für sie der richtige Zeitpunkt gekommen sei. Dabei dürfe man «nicht schon wieder mit dem Strafrecht drohen».
Der SPD-Politiker Lars Castellucci übernimmt den konservativeren Part. Laut ihm gelte es, begleiteten Suizid zu ermöglichen, aber nicht zu fördern. Wer dies organisiert anbiete und sich nicht an ein festgelegtes Schutzkonzept halte, mache sich dem Entwurf zufolge daher strafbar.
Verbot der geschäftsmässigen Sterbehilfe verletzt Menschenrecht
Der Bundestag soll über die beiden Gesetzentwürfe ohne sonst übliche Fraktionsvorgaben abstimmen. Hintergrund der Initiativen ist ein wegweisendes Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts von 2020. Dieses kippte ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmässigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch: Es verletzte das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben.
«Geschäftsmässig» hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet «auf Wiederholung angelegt». Das Urteil stiess eine Tür für organisierte Angebote auf – aber ausdrücklich auch mit Regulierungsmöglichkeiten.
Sterbehilfe soll nur für Volljährige möglich sein
Der Vorschlag der Gruppe um Helling-Plahr zielt darauf, dass Ärzte Arzneimittel zur Selbsttötung grundsätzlich unter Voraussetzungen verschreiben dürfen. Der Vorschlag der Gruppe um Castellucci sieht eine grundsätzliche Strafbarkeit vor, aber mit geregelten Ausnahmen. Möglich sein soll Hilfe zum Suizid in beiden Entwürfen nur für Volljährige. Vorgesehen sind auch unterschiedlich gestaltete Fristen und Beratungspflichten.
Neben den zwei Entwürfen liegt ein gemeinsamer Antrag beider Gruppen vor. Dieser fordert angesichts von rund 9000 Suiziden im Jahr einen Ausbau von Vorbeugungsangeboten. Unter anderem solle ein deutschlandweiter Präventionsdienst etabliert werden. Dieser soll Menschen mit Suizidgedanken und Angehörigen rund um die Uhr Kontakt zu geschulten Ansprechpartnern ermöglichen.