In der Debatte um die Bekämpfung der Masern hat sich der Deutsche Ethikrat gegen eine generelle Impfpflicht ausgesprochen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gremium will Pflichtimpfung nur auf bestimmte Berufsgruppen beschränken.
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Impfpass mit Kreuz bei der Masernimpfung
Impfpass mit Kreuz bei der Masernimpfung - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme empfiehlt das Gremium eine Pflichtimpfung nur für bestimmte Berufsgruppen etwa im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich. Eine allgemeine staatliche Impfpflicht für alle Erwachsenen oder Kinder sei hingegen «nicht gerechtfertigt».

Das Expertengremium begründete dies unter anderem mit den insgesamt hohen Impfquoten bei Kleinkindern und Schulkindern. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgegebene Durchimpfungsquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung, die für die Eliminierung der Krankheit nötig ist, sei bei Kindern «grundsätzlich auch ohne Zwang erreichbar». 2017 waren bundesweit 97,1 Prozent der Schulanfänger einmal gegen Masern geimpft, die zweite Impfung hatten 92,8 Prozent.

Die verhältnismässig grosse Gruppe der ungeimpften Erwachsenen müsse mit speziellen Aufklärungs- und Impfkampagnen angesprochen werden. Gesetzliche Zwänge sollten grundsätzlich «nur als Ultima Ratio zum Einsatz kommen», wenn alle anderen niedrigschwelligeren Massnahmen wie Aufklärungskampagnen an ihre Grenzen gestossen seien, heisst es in dem 107-seitigen Papier des Ethikrats.

Zugleich sieht der Expertenrat aber eine «allgemeine moralische Pflicht», sich selbst gegen Masern impfen zu lassen und auch für den Impfschutz der eigenen Kinder zu sorgen. Es sei «keine reine Privatangelegenheit, ob man sich gegen eine hochansteckende Infektionskrankheit wie die Masern impfen lässt».

Für gerechtfertigt hält der Ethikrat hingegen eine Impfpflicht für «Berufsgruppen in besonderer Verantwortung». In erster Linie wäre dies Personal im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich, das Infektionen weitergeben könnte. Dazu zählen Klinikärzte ebenso wie Pfleger oder Mitarbeiter in Kitas. Das Gremium befürwortet auch Sanktionen. Bei fehlender Masernimpfung könnten die Betreffenden mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden. Lediglich ein Mitglied des Ethikrats sprach sich gegen jede Form einer staatlichen Impfpflicht aus.

Weitere Sanktionen wie den - nur in Ausnahmefällen etwa zur Gefahrenabwehr begründeten - Ausschluss ungeimpfter Kinder etwa aus Kitas oder Schulen sowie Bussgelder lehnt der Ehtikrat ab, auch weil darunter Kinder sozial oder finanziell schlechter gestellter Eltern wesentlich stärker zu leiden hätten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will zum März kommenden Jahres eine gesetzliche Pflicht zur Masern-Impfung einführen. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht unter anderem Bussgelder von bis zu 2500 Euro gegen Eltern vor, die ihre Schulkinder nicht gegen Masern impfen lassen.

Spahn begrüsste den Appell des Ethikrats, wonach jeder zur Masernimpfung moralisch verpflichtet sei. «Allerdings halte ich es für notwendig, diese Pflicht verbindlicher zu gestalten», erklärte Spahn und bekräftigte damit seine Pläne für eine gesetzliche Impfpflicht. Ziel sei es, dass zumindest Kinder und deren Betreuer sowie medizinisches Personal geimpft würden. «Wir können Masern ausrotten. Dafür brauchen wir die Impfpflicht.»

Masern sind ein hochansteckende Krankheit. Die Krankheitszahlen in Deutschland schwanken von Jahr zu Jahr. In den ersten Monaten 2019 wurden bislang mindestens 310 Fälle gemeldet. Fast jede zweite Masernerkrankung tritt inzwischen bei Erwachsenen auf.

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