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EuGH: Ungarns Asylregeln verstossen gegen EU-Recht

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Ungarn,

Seit Jahren fährt Ungarns rechtsnationale Regierung unter Viktor Orban einen abschreckenden Kurs gegen Migranten. Schon mehrfach schritt der Europäische Gerichtshof ein. Nun hat das höchste EU-Gericht erneut gesprochen.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban. Foto: John Thys/AFP Pool/AP/dpa
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban. Foto: John Thys/AFP Pool/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäische Gerichtshof hat erneut Teile des restriktiven Asylsystems in Ungarn für rechtswidrig erklärt.

Es sei unzulässig, dass Ungarn illegal eingereiste Migranten abschiebe, ohne den Einzelfall zu prüfen, befand das höchste EU-Gericht (Rechtssache C-808/18).

Damit verstosse das Land gegen Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie für Rückführungen. Menschenrechtler begrüssten das Urteil. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sprach von einem «Meilenstein-Urteil».

Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission gegen die Asylregeln der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban. Nach Einschätzung der für die Einhaltung von EU-Recht zuständigen Behörde ist nicht gewährleistet, dass Entscheidungen über Rückführungen einzeln erlassen werden und die Migranten Informationen über Rechtsbehelfe erhalten. Es bestehe die Gefahr, «dass Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoss gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden».

Der EuGH gab der EU-Kommission nun weitgehend Recht. Die ungarischen Behörden beachteten nicht die vorgesehenen Verfahren und Garantien. Vielmehr würden die Migranten von Polizisten unter Zwang hinter einen Zaun auf einen Landstreifen ohne Infrastruktur gebracht, der nur wenige Meter von der Grenze zu Serbien entfernt sei. Da die Betroffenen keine andere Wahl hätten, als das ungarische Landesgebiet zu verlassen, sei dies mit einer Abschiebung gleichzusetzen. Stattdessen müsse es nach EU-Recht ein Rückführungsverfahren geben, bei dem bestimmte Garantien berücksichtigt würden.

Die Klage der EU-Kommission richtete sich auch gegen die mittlerweile geschlossenen Transitlager sowie die bis vor kurzem gültigen Asylverfahren an der Grenze zu Serbien. Die Transitlager erklärte der EuGH in einem anderen Verfahren bereits im Mai für rechtswidrig. Daraufhin schloss Ungarn die Lager und führte neue Regeln ein. In ihrem Urteil vom Donnerstag bestätigten die Richter, dass die Transitlager gegen EU-Recht verstiessen.

Mittlerweile sehen neue Regeln vor, dass Schutzsuchende nicht mehr an der Grenze zu Serbien Asyl beantragen können, sondern in Ungarns Botschaften in Belgrad oder Kiew vorstellig werden müssen. Dort können sie eine Absichtserklärung auf Stellung eines Asylantrags einreichen. Dann bekommen sie möglicherweise einmalig die Erlaubnis, nach Ungarn einzureisen. Gegen diese Regeln hat die EU-Kommission im Oktober ein neues Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil der Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet sei.

Das ungarische Helsinki-Komitee, das Flüchtlingen und Migranten in Ungarn juristischen Beistand leistet, begrüsste den Richterspruch. In viereinhalb Jahren seien nach Angaben der Polizei rund 50 000 Menschen zurück nach Serbien gezwungen worden, oft unter Anwendung von Gewalt.

Ein Sprecher der EU-Kommission kündigte an, man werde nun einen Brief an die ungarischen Behörden schreiben und fragen, welche Schritte nun geplant seien. Man wolle sicherstellen, dass das Urteil umgesetzt werde.

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