Fall Luise (†12): Das könnte mit den Kinder-Täterinnen nun passieren
Zwei Klassenkameradinnen haben gestanden, Luise (†12) getötet zu haben. Die Täterinnen sind strafunmündig – gewisse Massnahmen sind dennoch möglich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die mutmasslichen Mörderinnen von Luise (†12) sind 12 und 13 Jahre alt.
- Trotz der Strafunmündigkeit sind gewisse Massnahmen wie die Unterbringung im Heim möglich.
- Ausserdem können die Angehörigen des Opfers Schmerzensgeld verlangen.
Der Mord an der zwölfjährigen Luise in Freudenberg setzt Deutschland unter Schock. Das Mädchen kam nach dem Besuch bei einer Freundin am Samstag nie zu Hause an. Am Sonntag wurde dann ihre Leiche entdeckt. Laut Staatsanwaltschaft wurde die Schülerin durch zahlreiche Messerstiche getötet.
Die Täterinnen sollen zwei Klassenkameradinnen (12 und 13) von Luise sein. Allerdings sind Kinder nach deutschem Recht bis zum 14. Geburtstag nicht strafmündig. Somit können sie nicht für Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden.
Trotzdem sind dem Staat bei Kinder-Tätern nicht die Hände gebunden, wie der «Stern» schreibt. So kann das Jugendamt etwa die Hintergründe der Tat untersuchen. In erster Linie geht es darum, zu prüfen, ob das Kindeswohl gefährdet ist.
Familie der Getöteten kann Schmerzensgeld fordern
Die möglichen Massnahmen: Erziehungshilfe für die Eltern, individuelle sozialpädagogische Betreuung der Kinder. Oder gar die Unterbringung im Heim oder in einer Pflegefamilie. Letzterem müssen aber die Eltern oder das Familiengericht zustimmen.
Unter gewissen Umständen ist es Familienangehörigen des Opfers auch möglich, Schmerzensgeld einzufordern. Dieses müssten dann die Eltern von Luises mutmasslichen Mörderinnen zahlen.
Laut der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein gehen die tatverdächtigen Mädchen aktuell nicht in ihre bisherigen Schulen. Sie seien ausserhalb ihres häuslichen Umfelds untergebracht worden. Mit ihren Familien hätten die Mädchen allerdings weiterhin Kontakt.