Fast zehn Jahre Haft für versuchten Anschlag auf ICE-Strecke rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (D) hat entschieden: Wegen eines versuchten Anschlags auf eine ICE-Strecke muss der Täter fast zehn Jahre in Haft.

Das Wichtigste in Kürze
- Wegen eines versuchten Anschlags auf eine ICE-Strecke muss der Täter zehn Jahre in Haft.
- Das Gerichtsurteil wurde heute vom zuständigen Bundesgerichtshof bestätigt.
- Der Mann hatte auf einer Brücke in Köln die Befestigung einer Bahnschiene gelöst.
Wegen eines versuchten Anschlags auf eine ICE-Strecke in Hessen muss der Täter nun endgültig fast zehn Jahre ins Gefängnis. Mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Wiesbaden. (Az: 4 StR 315/21)
Der Mann hatte auf einer Brücke an der CE-Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln-Frankfurt die Befestigung einer Schiene gelöst. Dies auf einer Länge von etwa 83 Metern, wie das Landgericht feststellte.
Dabei habe er damit gerechnet, dass es zu einer Verschiebung des Schienenstranges kommen könnte. Und damit schliesslich auch zu der Entgleisung eines ICE-Zuges mit tödlichen Folgen.
Revision des Täters abgewiesen
Dazu kam es nicht. Ein ICE-Lokführer hatte im März 2020 während der Fahrt über die Theisstalbrücke bei Niedernhausen Veränderungen im Fahrverhalten seines Zuges bemerkt. Die Strecke wurde daraufhin vorübergehend gesperrt. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass die Schrauben fehlten.
Das Landgericht Wiesbaden wertete das Lösen der Schrauben als versuchten Mord und gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr. Es verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten. Der BGH wies die Revision des Mannes nun als unbegründet zurück. Damit ist die verhängte Strafe rechtskräftig.