Forscher will rechtliche Grundlage für Rückgabe von Kolonialobjekten
Kunstforscher Gilbert Lupfer fordert eine internationale Vereinbarung analog zur «Washingtoner».
Das Wichtigste in Kürze
- Namibia, Australien und Neuseeland fordern Kunstobjekte aus der Kolonialzeit zurück.
- Kunstforscher fordern eine rechtliche Vereinbarung zum Thema Kunstraub.
Für die Rückgabe unrechtmässig in Museen gelangter Stücke aus ehemaligen Kolonien ist nach Ansicht des Dresdner Provenienzexperten Gilbert Lupfer eine rechtliche Grundlage nötig. «Es geht um Aufklärung», sagte der Leiter der Forschungsabteilung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD). Da das Thema ganz Deutschland ebenso wie andere Staaten betrifft, plädiert er für eine internationale Vereinbarung analog der «Washingtoner Erklärung». Sie verpflichtet zur Herausgabe von Kunstobjekten, die von den Nazis beschlagnahmt wurden.
Laut Lupfer betrifft das Thema ehemalige Kolonien auch Frankreich, Grossbritannien, Belgien, die Niederlande, Italien, Portugal oder Spanien. Er wünsche deshalb «zumindest eine europäische Lösung». Unabhängig davon brauche es mehr Transparenz in den Völkerkundemuseen, was die Erwerbungsgeschichte von Objekten betrifft. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg wolle ab 2019 die Untersuchung der Bestände finanziell unterstützen, sagte Lupfer. Auch online müsse klar gemacht werden, woher und auf welche Weise die Dinge in die Museen kamen.
Bei den ethnologischen Sammlungen der SKD hat die Aufarbeitung schon begonnen. 2017 wurden erstmals menschliche Gebeine zurückgegeben – nach Hawaii. «Es steht Weiteres an, es gibt Verhandlungen und Gespräche», sagte Lupfer. Es gehe um Rückgabeforderungen aus Namibia, Neuseeland und Australien. Bis auf einen Leitfaden zu diesen Beständen aus der Kolonialzeit als Orientierungshilfe gebe es allerdings kein Material zum Umgang mit diesem Thema.