Frankfurter Gleisattacke - Täter muss in die Psychiatrie
Ein Junge starb 2019 am Frankfurter Bahnhof. Ein Mann stiess in vor einen ICE. Nun wurde der Täter dauerhaft in Psychiatrie eingewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann hatte 2019 einen Jungen und seine Mutter vor einen ICE gestossen.
- Das Kind starb dabei.
- Nun wurde der Täter dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen.
Im Fall der tödlichen Gleisattacke hat das Frankfurter Landgericht am Freitag die dauerhafte Unterbringung des Täters in der Psychiatrie angeordnet. Der Mann hatte im Juli 2019 am Frankfurter Hauptbahnhof einen Jungen und seine Mutter vor einen einfahrenden ICE gestossen, das Kind starb.
Laut dem Urteil des Frankfurter Landgerichts vom Freitag ist der heute 41-Jährige schuldunfähig. Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord.
Familie des Jungen trat als Nebenkläger auf
Eine heute 79-Jährige, die der Mann ebenfalls gestossen hatte, verletzte sich beim Sturz auf den Bahnsteig. Sowohl die Seniorin als auch die Familie des toten Jungen traten bei dem Prozess als Nebenkläger auf.
Der Angreifer, ein anerkannter Flüchtling aus Eritrea, hatte jahrelang in der Schweiz gelebt und war erst wenige Tage zuvor nach Frankfurt gekommen. Nach der Attacke ergriff er die Flucht. Doch Passanten verfolgten ihn und er konnte ausserhalb des Bahnhofs festgenommen werden. Später wurde der dreifache Familienvater in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Im Gerichtsverfahren ging aus dem psychiatrischen Gutachten hervor, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. «Er hat völlig fremde Menschen attackiert», erklärte der Sachverständige. Somit seien auch künftige Opferkreise «völlig unvorhersehbar.»
Täter laut Experten schuldunfähig
Nach Einschätzung des Experten ist der Mann schuldunfähig. Zweifellos habe zum Tatzeitpunkt eine paranoide Schizophrenie in akuter Form vorgelegen, hiess es. Der Oberarzt in der Psychiatrie, in der sich der Beschuldigte aktuell aufhält, berichtete, der Mann habe sich im jenen Zeitraum verwirrt und computergesteuert gefühlt.
Mit Spannung war erwartet worden, ob die Richter die Tat für einen Totschlag oder Mord halten. Also ob das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt ist, wie es die Nebenklage sieht. Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall von Mutter und Sohn dagegen auf Totschlag und versuchten Totschlag plädiert.