Frankreich stärkt Internationalem Strafgerichtshof den Rücken
Frankreich unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof bei Haftbefehlen gegen Israels und Hamas-Führungen.

Frankreich hat dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) nach dem Antrag auf Haftbefehle gegen die Führungen Israels und der Hamas den Rücken gestärkt. «Frankreich unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, seine Unabhängigkeit und den Kampf gegen Straflosigkeit in allen Situationen», teilte das französische Aussenministerium in der Nacht zum Dienstag mit.
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, Karim Khan, hatte am Montag einen Haftbefehl wegen mutmasslicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant beantragt. Auch für den Anführer der islamistischen Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, dessen Stellvertreter sowie gegen den Auslandschef der Hamas wurden Haftbefehle beantragt.
Frankreichs Position zu Israel und Hamas
Frankreich habe die von der Hamas verübten antisemitischen Massaker von Anfang an verurteilt, hiess es in Paris. Was Israel angehe, poche Frankreich seit vielen Monaten die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts und beklage insbesondere die Opfer unter der Zivilbevölkerung im Gazastreifen und den unzureichenden Zugang für Hilfslieferungen.
«Frankreich setzt sich für die Suche nach einer dauerhaften politischen Lösung in der Region ein, die als einzige einen Friedenshorizont wiederherstellen und das Leiden sowohl der Israelis als auch der Palästinenser beenden kann», teilte das Ministerium mit.
Die Rolle des Gerichtshofs
«In Bezug auf Israel wird es Aufgabe der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs sein, über die Ausstellung dieser Haftbefehle zu entscheiden, nachdem sie die vom Ankläger zur Untermauerung seiner Anschuldigungen vorgebrachten Beweise geprüft hat, wobei sie den Grundsatz der Komplementarität und das mögliche Vorgehen israelischer Gerichte berücksichtigt», teilte das Pariser Aussenministerium mit.
Der Grundsatz der Komplementarität besagt, dass der Gerichtshof nur dann strafverfolgend tätig werden kann, wenn Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, eine bestimmte schwere Straftat ernsthaft zu verfolgen.