Ein Kind wird über Jahre von Fremden, der eigenen Mutter und deren Freund missbraucht. Der Hauptverdächtige verdutzt mit einem ungewöhnlichen Wunsch.
Der 39-jährige Partner muss für dreizehneinhalb Jahre ins Gefängnis, die Mutter des Kindes vierzehneinhalb Jahre.
Der 39-jährige Partner muss für dreizehneinhalb Jahre ins Gefängnis, die Mutter des Kindes vierzehneinhalb Jahre. - epa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Freiburg (D) erhitzt der Prozess um den jahrelangen Kindesmissbrauch die Gemüter.
  • Das Gericht fordert nun jahre-lange Haftstrafen für die Mutter und ihren Partner.
  • Der männliche Haupttäter überrascht vor Gericht mit dem Wunsch nach Sicherheitsverwahrung.
Ad

Im Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat die Staatsanwaltschaft vierzehneinhalb Jahre Haft für die Mutter gefordert. Deren Lebensgefährte solle dreizehneinhalb Jahre ins Gefängnis, sagte Staatsanwältin Nikola Novak in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Freiburg am Freitag. Zudem solle für den 39-Jährigen anschliessende Sicherungsverwahrung verhängt werden. Für die Mutter forderte Novak dies nicht.

Mandant will verwahrt werden

Die Anwältin des Lebensgefährten, Martina Nägele, sprach sich für neun Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung aus. Um die Sicherungsverwahrung habe ihr Mandant ausdrücklich gebeten, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Sein Wunsch sei es, therapiert zu werden. Das Urteil wird dem Gericht zufolge am 7. August (9.30 Uhr) verkündet. Bei Sicherungsverwahrung können die Täter theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

In dem Prozess geht es um den jahrelangen Missbrauch des Kindes. Angeklagt sind die 48 Jahre alte Mutter und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte, beides Deutsche. Sie haben gestanden, den heute zehn Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das Kind sowie ein kleines Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben. Der Verteidiger der Mutter plädiert am 1. August.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

1. August