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Gericht gibt Drosten in zentralem Punkt Recht

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Deutschland,

Gezielte Täuschung der Öffentlichkeit in Sachen Corona? Das darf der Hamburger Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger dem Berliner Virologen Christian Drosten auch weiterhin nicht vorwerfen.

Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Charité Berlin, äussert sich im Januar in der Bundespressekonferenz zur Corona-Lage.
Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Charité Berlin, äussert sich im Januar in der Bundespressekonferenz zur Corona-Lage. - Kay Nietfeld/dpa

Der Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger darf dem Berliner Virologen Christian Drosten auch weiterhin nicht eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit vorwerfen.

Das geht aus einem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) hervor. Das OLG bestätigte weitgehend eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, erlaubte Wiesendanger jedoch eine andere zuvor untersagte Äusserung, wie ein Gerichtssprecher nach der mündlichen Verkündung des Beschlusses erklärte.

Wiesendanger hatte in einem Interview des Magazins «Cicero» die frühe Festlegung von Drosten und 26 anderen Virologen auf einen natürlichen Ursprung des Coronavirus kritisiert und gesagt: «Das entbehrte jeglicher Grundlage.» Für diese Meinungsäusserung hatte das Landgericht laut dem Sprecher zunächst keine hinreichenden Anknüpfungspunkte gesehen. Das OLG kam nun zu einer anderen Bewertung.

Die Frage nach der Herkunft des Coronavirus

Das Interview mit Wiesendanger war am 2. Februar dieses Jahres unter der Überschrift erschienen: «Stammt das Coronavirus aus dem Labor? – «Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt»». Dabei bezog sich der Hamburger Nanowissenschaftler vor allem auf einen offenen Brief, den 27 Virologen am 19. Februar 2020 in der Fachzeitschrift «The Lancet» veröffentlicht hatten. Darin hatten sie die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung, als Verschwörungstheorie zurückgewiesen. Nach Erscheinen des Interviews in «Cicero» hatte Drosten Wiesendanger abgemahnt und die einstweilige Verfügung vom 14. März 2021 erwirkt.

«Die Entscheidung des Oberlandesgerichts stärkt den Persönlichkeitsschutz von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die sich für die Gesellschaft einbringen, vor ungerechtfertigten Verunglimpfungen in den klassischen Medien und in den Sozialen Medien», teilte die Charité mit.

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