In Österreich gehen Corona-Zahlen zurück

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Österreich,

Knapp 1800 neue Fälle innerhalb von 24 Stunden bedeuten den niedrigsten Wert an einem Montag seit zwei Monaten in Österreich.

Coronavirus
Ein Mitarbeiter in Schutzkleidung führt bei einem Mann einen Abstrich für einen Corona-Test durch. - sda - Keystone/APA/Herbert Neubauer

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch die Zahl der Covid-Patienten auf den Normalstationen sank leicht.
  • Die Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen blieb stabil.

Österreich verzeichnet eine weiter sinkende Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Knapp 1800 neue Fälle innerhalb von 24 Stunden bedeuten den niedrigsten Wert an einem Montag seit zwei Monaten. Wie das Gesundheits- und Innenministerium weiter berichteten, sank die Zahl der Covid-Patienten auf Normalstationen leicht, auf Intensivstationen blieb sie stabil.

Die Sieben-Tage-Inzidenz fiel auf 215 Fälle pro 100'000 Einwohner. Die Entwicklung ist Folge eines dreiwöchigen Lockdowns. Seit Montag sind auch in Wien als letztem Bundesland die Lokale und Hotels wieder geöffnet. Nach Angaben der Stadt sind rund 200 Menschen in der Metropole mit ihren zwei Millionen Menschen mit der Omikron-Variante des Virus infiziert.

Verschärfte Einreisebestimmungen in Kraft

Um einem Einschleppen dieser Variante möglichst vorzubeugen, gelten seit Montag verschärfte Einreisebestimmungen. Ohne weiteres darf nur noch ins Land, wer dreifach geimpft ist. Für doppelt Geimpfte sowie für Genesene gilt zusätzlich eine Pflicht zum PCR-Test. Wer bei der Einreise kein negatives Testergebnis hat, muss sich registrieren und unverzüglich in Quarantäne begeben. Die Quarantäne darf beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt.

Ausgenommen von den Vorschriften sind Schwangere und Menschen, die aus Gesundheitsgründen nicht geimpft werden können. Der Grund für die Ausnahme muss durch ein Attest nachgewiesen werden. Sonderregeln gibt es ausserdem für Kinder und Jugendliche. Für Pendlerinnen und Pendler bleibt es bei der gewohnten 3G-Regel. Der Transitverkehr ist von den Regelungen nicht betroffen.

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