Der jahrelange Rechtsstreit um das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau am Inn ist höchstinstanzlich entschieden.
Archiv-Foto des Hitler-Geburtshauses
Archiv-Foto des Hitler-Geburtshauses - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Österreichischer Staat will «nationalsozialistische Umtriebe unterbinden».
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Wie das Innenministerium in Wien am Montag mitteilte, entschied der Oberste Gerichtshof, dass es bei der bereits gezahlten Entschädigung von 810.000 Euro an die frühere Besitzerin Gerlinde Pommer bleibt.

Das Oberlandesgericht Linz hatte im April 2019 einen Beschluss des Landgerichts Ried zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro aufgehoben - was nun vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. Das Haus, in dem Hitler 1889 geboren wurde, war im Dezember 2016 nach jahrelangem Leerstand enteignet worden.

Innenminister Wolfgang Peschorn bekräftigte, nach der rechtkräftigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wolle er «jede Form der Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Umtriebe unterbinden». Mit Hilfe eines Architektenwettbewerbs soll eine Umnutzung eingeleitet werden, zu der noch keine Einzelheiten mitgeteilt wurden.

Hitler lebte in dem Haus nur bis zum dritten Lebensjahr. An seinem Geburtstag versammeln sich alljährlich Antifaschisten zu einer Protestkundgebung vor dem Gebäude, das allerdings auch immer wieder Neonazis anzieht. Von 1972 bis 2011 war in dem Haus ein Zentrum für Behinderte untergebracht, danach verweigerte Pommer jede weitere Nutzung.

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