Kinderpornos aus der Provinz - für 111.000 Nutzer

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Deutschland,

Die Darknet-Plattform hatte mehr als 111.000 Nutzerkonten weltweit. Für die Ermittler war es eine Überraschung, ihre Zentrale mitten in der deutschen Provinz aufzuspüren. Nun sind vier Männer deswegen verurteilt worden.

Login-Seite der Kinderpornografie-Plattform «Elysium». Foto: Arne Dedert
Login-Seite der Kinderpornografie-Plattform «Elysium». Foto: Arne Dedert - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf der Suche nach den Betreibern der Kinderpornografie-Plattform «Elysium» werden die Ermittler ausgerechnet in einer Werkstatt mitten in Hessen fündig.

Dort steht der Server für das im abgeschirmten Darknet betriebene Portal, das eine weltweite Reichweite und mehr als 111.000 Nutzerkonten hatte. Nicht nur diese Dimension und der Standort machen den Fall aussergewöhnlich - sondern auch, dass Mitgliedern der Führungsriege der Prozess gemacht werden kann.

Nach monatelanger Verhandlung verurteilte das Landgericht Limburg am Donnerstag die vier Männer aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern zu mehrjährigen Haftstrafen. Es gehe um ein «hochprofessionelles Vorgehen», sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Die Angeklagten im Alter von 41 bis 63 Jahren hatten sich demnach in unterschiedlichen Funktionen bereits am Betrieb einer Vorgängerplattform namens «The Giftbox Exchange» beteiligt. Diese flog auf, doch ein 59 Jahre alter Angeklagter aus Baden-Württemberg konnte Daten retten und schuf «Elysium».

Der 59-Jährige sei der «Vater» des Portals gewesen, sagte der Vorsitzende. «Ohne Sie hätte es diese Plattform nicht gegeben.» Neben diesem Mann sowie einem 41-Jährigen, der die Werkstatt zur Verfügung gestellt und zudem Funktionen eines Administrators übernommen hatte, waren noch ein 57-Jähriger aus Baden-Württemberg und ein 63-Jähriger aus Bayern beteiligt. Diese hatten als Moderatoren und «Anstands-Wauwau», wie es einer von ihnen formulierte, Chats betreut. Das Gericht ging davon aus, dass die vier Angeklagten teils als Bande agierten - was den Strafrahmen erhöhte.

Pädophile konnten auf der Plattform miteinander chatten und Bilder und Videos von teils schwerstem sexuellen Kindesmissbrauchs tauschen. Auch die Angeklagten sollen Aufnahmen gepostet haben. Das Gericht verurteilte die vier Deutschen unter anderem wegen des öffentlichen Zugänglichmachens und des Besitzes von Kinderpornografie. Insgesamt gab es zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie neun Jahren und neun Monaten Haft. Mehrere Verteidiger kündigten Revision an.

Den ersten Hinweis auf «Elysium» bekamen die Ermittler von Kollegen aus Australien. So stiessen sie auf die Werkstatt in Bad Camberg - ein Standort, der die Fahnder angesichts der internationalen Dimension des Falls selbst überraschte: «Dass man dann diese Plattform in den heimischen Gefilden lokalisiert, ist durchaus ungewöhnlich», so Staatsanwältin Julia Bussweiler. Die Ermittler schalteten das Portal, das ein halbes Jahr online war, im Juni 2017 ab.

Das Gericht hielt den Angeklagten zugute, dass sie die Vorwürfe, wenn auch teils mit Einschränkungen, im Wesentlichen eingeräumt hatten. Positiv sei zudem, dass drei von ihnen den Ermittlern geholfen und beispielsweise Passwörter preisgeben hätten.

Der Vorsitzende stellte aber auch klar, dass manche Aussagen «nicht nachvollziehbar» seien. Etwa, dass ein Angeklagter nur aus technischem Interesse mitgemacht haben will - pädophile Neigung: Fehlanzeige. Oder um, wie es der 41-Jährige erzählt hatte, die Pädophilen-Szene zu «infiltrieren» und Beweismittel gegen diese zu sammeln. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass pädophile Neigungen und möglicherweise bei dem einen oder anderen die Hoffnung auf Anerkennung massgeblich für die Taten gewesen seien.

Deutliche Worte fand der Vorsitzende Richter insbesondere für die beiden Angeklagten, deren Taten sich nicht allein auf die virtuelle Welt beschränkt hatten: Der 63-Jährige missbrauchte demnach zwei kleine Kinder schwer. Weil er bereits vor Jahren übergriffig gewesen war und aus Sicht des Gerichts - anders als dargestellt - eben nicht der «geläuterte ehemalige Missbraucher» ist, wurde Sicherungsverwahrung angeordet.

Das Gericht stellte bei den Angeklagten teilweise eine «Bagatellisierung» der Taten fest. Der Vorsitzende verwies auf Aussagen, wonach es «nur» um bereits vorhandene kinderpornografische Aufnahmen gegangen sein soll. Dabei werde übersehen, betonte er, dass dahinter immer der reale sexuelle Missbrauch von Kindern stehe.

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