Landgericht verhandelt über Klagen gegen Kik nach Brand in Pakistan

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Bei einem Brand in einer Textilfabrik in Pakistan hätten Mitarbeiter wegen verschlossener Notausgänge und teils vergitterter Fenster nicht fliehen können.

Das Landgericht in Dortmund.
Das Landgericht in Dortmund. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Über eine Klage gegen Kik wird in Deutschland wegen eines Feuers in Pakistan verhandelt.
  • Nach Angaben der ECCHR handelt es sich um die erste Klage dieser Art in Deutschland.

Mehr als sechs Jahre nach dem verheerenden Brand in einer Textilfabrik in Pakistan mit mehr als 250 Toten befasst sich das Landgericht Dortmund (D) am Donnerstag mit Schadenersatzklagen gegen den deutschen Textilhändler Kik. In dem Zivilverfahren verlangen vier Betroffene des Grossbrandes bei dem Kik-Lieferanten Schadenersatz von dem deutschen Unternehmen in Höhe von jeweils 30'000 Euro (knapp 34'000 Franken).

Nach Angaben der Organisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) handelt es sich um die erste Klage dieser Art in Deutschland. Die Kläger aus Pakistan machen nach Gerichtsangaben geltend, dass Kik bei seinem Lieferanten nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards beziehungsweise Brandschutzvorgaben hingewirkt habe – obwohl Kik zur Kontrolle der vorgegebenen Standards verpflichtet gewesen sei.

Verschlossene Notausgänge

Bei dem Brand vom September 2012 in der Textilfabrik in Karatschi hätten Mitarbeiter wegen verschlossener Notausgänge und teils vergitterter Fenster nicht vor den Flammen fliehen können, erklärt das ECCHR, das ebenso wie die Organisation Medico International die Kläger in dem Dortmunder Verfahren unterstützt.

Die Klage ist bereits seit März 2015 beim Dortmunder Landgericht anhängig. Im Sommer 2016 sprach das Gericht den vier Betroffenen Prozesskostenhilfe für eine Klage in Deutschland zu – betonte aber gleichzeitig, dass damit noch keinerlei Prüfung der Erfolgsaussichten verbunden sei.

Gutachten zum pakistanischen Recht

Denn über die Klagen sei nach pakistanischem Recht zu entscheiden. In der Folge holte die Zivilkammer ein Gutachten zum pakistanischen Recht ein und setzte anschliessend den Termin zur mündlichen Verhandlung für Donnerstag an.

Kik weist die Forderungen der Kläger zurück: Schmerzensgeld müsse bezahlen, wer einen Schaden verursacht habe, erklärte das im nordrhein-westfälischen Bönen ansässige Unternehmen auf AFP-Anfrage. Kik habe aber den Brand in der Fabrik nicht verursacht.

«Das Feuer brach aus, weil kriminelle Banden mehrere Brandsätze in der Fabrik gelegt haben und Notausgänge unpassierbar gemacht haben», heisst es weiter in der Stellungnahme von Kik. «Dafür stehen sie aktuell in Pakistan vor Gericht. Wir sind nicht bereit, die Zeche für kriminelle Aktivitäten in Pakistan zu bezahlen.»

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