Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes an Tramperin Sophia L.
Im Fall der getöteten Tramperin Sophia L. hat das Landgericht Bayreuth den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bayreuther Landgericht folgt Antrag von Staatsanwaltschaft.
Das Gericht verurteilte den Lastwagenfahrer Boujemaa L. am Mittwoch wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an der 28 Jahre alten Studentin. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung sah in der Tat einen milder zu bestrafenden Totschlag.
Nach zweimonatiger Prozessdauer kam das Gericht aber wie die Anklage zu der Überzeugung, dass der aus Marokko stammende Mann Sophia im Juni vergangenen Jahres im Streit niedergeschlagen und schwer verletzt sowie sie dann bei einer zweiten Attacke getötet hatte. Damit handelte es sich nach Überzeugung des Gerichts um Mord zur Verdeckung der vorangegangenen Körperverletzung.
Der Vorsitzende Richter Bernhard Heim sagte, L. sei nicht wie ursprünglich angeklagt ein strafbares Sexualdelikt als Mordmotiv nachzuweisen gewesen. Allerdings habe er die Fahrt mit der Tramperin auf dem Parkplatz Sperbes unterbrochen, um sich «sexuell motiviert» Sophia anzunähern.
Die Studentin habe den verheirateten Familienvater deutlich zurückgewiesen. Dies habe diesen so «massiv gekränkt», dass sich ein Streit entwickelt habe, in dem ihm Sophia womöglich mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe.
Der Richter sagte, der Schlag habe bei L. «die Sicherung rausgehauen». «Dieser Schlag ins Gesicht war es letztlich, der den leicht reizbaren, zu Aggressivität neigenden Angeklagten vollends in Rage versetzt hat.» Er habe mindestens viermal mit einem Radmutterschlüssel auf Sophias Kopf eingeschlagen und sie massiv verletzt, sagte der Richter.
L. habe bei dieser Attacke im Affekt mit womöglich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt. Allerdings sei Sophia nach Überzeugung des Gerichts zu diesem Zeitpunkt nicht tot gewesen. L. sei anschliessend noch zehn oder 20 Minuten über den Rastplatz spaziert und habe nachgedacht. Den Gedanken, womöglich Hilfe zu holen, habe er verworfen. Als er in den Lastwagen zurückgekehrt sei, habe er Sophia dann die tödlichen Schläge zugefügt.
Der Lastwagenfahrer hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. Das Gericht bewertete das Geständnis mit Ausnahme von Details als glaubwürdig. Nach Angaben des Verteidigers Karsten Schieseck verzichtet sein Mandant trotz der lebenslangen Haft womöglich auf Rechtsmittel. «Der Angeklagte neigt dazu, das Urteil anzunehmen», sagte Schieseck.
Der Verteidiger sagte, das Gericht sei mit dem Urteil zur Sachlichkeit in dem Fall zurückgekehrt. Dies bezog er auf den fallengelassenen Vorwurf des Sexualdelikts und auch auf den Verzicht auf die von Sophias Familie geforderte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Der Rechtsanwalt der Familie, Valentin Barth, sagte, die Familie wolle das Urteil nun prüfen. Sollte L. das Urteil tatsächlich akzeptieren, wäre das für die Verarbeitung des Mordfalls für die Familie wichtig.
Der Fall hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Familie suchte mit Hilfe von sozialen Netzwerken im Internet selbst nach Sophia und kontaktierte den 42 Jahre alten Fernfahrer in Spanien, bevor ihn die Polizei fand. Eine Woche nach Sophias Verschwinden wurde ihre Leiche gefunden.
Der Richter würdigte die private Suchaktion, diese habe «bemerkenswerte Erfolge» gezeigt. Allerdings sei es der Polizei nicht möglich, über Facebook zu suchen. Vorwürfe einer nachlässigen Fahndung wies der Richter zurück, für eine pauschale Kritik hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben. Sophia sei zudem bereits tot gewesen, als die Familie die Polizei eingeschaltet habe.