Luise (†12): So gehen andere Länder mit Kinder-Tätern um
In Deutschland wird nach dem Mord an Luise (†12) über das Strafmündigkeitsalter diskutiert. In anderen Ländern drohen auch schon Kindern hohe Strafen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die beiden Mörderinnen von Luise (†12) sind erst 12 und 13 Jahre alt.
- Weil die Strafmündigkeit in Deutschland bei 14 Jahren liegt, werden sie nicht belangt.
- In anderen Ländern müssten sich die zwei Kinder-Täterinnen vor Gericht verantworten.
In Deutschland hat der schreckliche Mord an Luise (†12) durch zwei ihrer Freundinnen eine Debatte um das Strafmündigkeitsalter ausgelöst. Die mutmasslichen Täterinnen können nicht belangt werden, weil sie noch keine 14 Jahre alt sind.
Grosse Unterschiede in der EU
Das deutsche Recht deckt sich dabei mit dem der meisten EU-Staaten: In Dänemark, Island, Italien, Kroatien, Norwegen, Österreich, Spanien oder Schweden liegt das Strafmündigkeitsalter ebenfalls bei 14 oder 15 Jahren.
Anders sieht die Situation zum Beispiel in Grossbritannien aus. Minderjährige in England, Wales und Nordirland sind bereits ab dem zehnten Lebensjahr strafmündig. Kinder in Schottland können sogar schon ab acht Jahren strafrechtlich belangt werden.
Zur Anwendung kam das beispielsweise beim berühmten «Fall Bulger». 1993 entführten zwei Zehnjährige ein Kleinkind in einem Einkaufszentrum in Liverpool und folterten es zu Tode. Die beiden Jungen wurden zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, danach erhielten sie eine neue Identität.
Strafmündigkeit in der Schweiz schon ab 10, in Belgien erst ab 18
In Griechenland sind Kinder zwar schon ab 8 Jahren strafmündig, allerdings können Freiheitsstrafen erst ab 15 Jahren verhängt werden. Die spätesten Strafmündigkeiten haben Luxemburg, Bulgarien und Belgien, wo Täter erst mit 18 Jahren belangt werden können. Alle drei kennen jedoch Ausnahmen für besonders schlimme Straftaten.
In der Schweiz gilt die Strafmündigkeit übrigens auch schon ab zehn Jahren. Während Strafverfahren werden aber persönliche, familiäre und schulische Umstände stark miteinbezogen. Besonders in jungen Jahren wird oft auf eine Freiheitsstrafe verzichtet.
Sonderfälle USA und Iran
In den USA wird grundsätzlich härter mit jugendlichen Straftätern umgegangen. Die Strafmündigkeit ist Sache der einzelnen Staaten und bewegt sich zwischen sechs und zwölf Jahren. In mehreren Bundesstaaten ist es erlaubt, Kinder und Jugendliche auch gemäss Erwachsenen-Strafrecht zu prozessieren.
Der Iran ist derweil das einzige Land der Welt, in dem auch Minderjährige zum Tode verurteilt werden können. Ebenfalls kurios: Mädchen sind gemäss der Scharia bereits ab 9 Jahren strafmündig. Jungen erst ab 15.