Familien-Mörder muss lebenslang hinter Gitter

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Deutschland,

Der 31-Jährige, gegen den bereits ein Kontaktverbot bestand, hat seine gesamte Familie erstochen - weil sich seine Frau von ihm trennen wollte. Der Vorsitzende Richter hielt eine Gefängnisstrafe von 15 Jahren für zu gering. Vor Gericht zeichnete sich das Bild eines Gewaltmenschen.

Das Landgericht Ansbach hat den 31-jährigen Angeklagten wegen vierfachen Mordes verurteilt. Foto: Nicolas Armer
Das Landgericht Ansbach hat den 31-jährigen Angeklagten wegen vierfachen Mordes verurteilt. Foto: Nicolas Armer - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Familien-Mörder von Gunzenhausen muss lebenslang hinter Gitter.

Die erste grosse Strafkammer im Landgericht Ansbach sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige seine drei Kinder und deren Mutter vergangenen Juni im mittelfränkischen Gunzenhausen ermordet hat.

Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre dann rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Der Vorsitzende Richter Claus Körner folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe ein unfassbares Verbrechen begangen und bei allen vier Opfern heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt, sagte der Richter.

Am 26. Juni vergangenen Jahres hatte der Angeklagte seine schlafenden Kinder im Alter von 3, 7 und 9 Jahren sowie seine 29-jährige Ehefrau mit einem Messer erstochen. Danach sprang der Maschinen- und Anlagenführer vom Balkon im dritten Obergeschoss.

Zum Schutz seiner Schwester und der Kinder hatte der Schwager in der Nacht vom 25. auf den 26. Juni 2018 in der Wohnung in Gunzenhausen übernachtet. Doch dem Angeklagten gelang dennoch der Zutritt zur Wohnung. Unter dem Vorwand, seine Wäsche und ein Ladekabel in Empfang nehmen zu wollen, lockte er seinen Schwager mit WhatsApp-Kurznachrichten aus dem Haus.

Eine Verbüssung von nur 15 Jahren wäre für die Taten unangemessen, sagte der Richter. An den Angeklagten gewandt fügte er hinzu: «Sie haben mit einer jahrzehntelangen Freiheitsstrafe zu rechnen und werden dabei genug Zeit haben, sich zu vergegenwärtigen, dass Sie nicht nur Ihre Familie umgebracht, sondern darüber hinaus unermessliches Leid über ihre Eltern und Schwiegereltern gebracht haben.»

Einen Tag vor den Taten hatte die Frau wegen Gewalt gegen ihre zwei Söhne Strafanzeige gegen den Mann gestellt, gegen den bereits ein Kontaktverbot der Polizei bestand. Sie wollte sich von ihm trennen. Im Prozess hatte der in Kirgisistan geborene Deutsche, der mit fünf Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland kam, geschwiegen.

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