Maskenpflicht wird in Österreich ausgesetzt
In Österreich wird ab dem 1. Juni die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Supermärkten vorübergehend ausgesetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Maskenpflicht wird für drei Monate ausgesetzt.
- In Spitälern und Altersheimen wird sie aber weiterhin gelten.
In Österreich wird die Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie während der Sommermonate weitgehend aufgehoben. Derzeit müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Supermärkten noch FFP2-Masken getragen werden. Diese Regel werde ab 1. Juni für vorläufig drei Monate ausgesetzt, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag in Wien. In Krankenhäusern und Altersheimen wird die Maskenpflicht weiterhin gelten.
«Jetzt verschafft die Pandemie uns eine Atempause», sagte Rauch. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Montag nur mehr bei rund 230 Corona-Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner. Rauch machte jedoch klar, dass die Maskenpflicht wieder eingesetzt wird, wenn die Ansteckungen im Herbst wie erwartet erneut ansteigen.
Die Impfpflicht bleibt angesichts der guten Pandemie-Lage auch weiterhin ausgesetzt, wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bekanntgab. Die Verpflichtung zur Immunisierung gegen Covid-19 war zu Anfang des Jahres vom Parlament beschlossen worden, sie wurde jedoch nie praktisch umgesetzt.