Immer mehr Länder schärfen Corona-Regeln für Ungeimpfte nach

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Deutschland,

Zum Corona-Schutz soll in vielen Innenräumen die 3G-Regel gelten: Herein können nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zusehends werden nun Optionen eröffnet, dass daraus vor Ort auch 2G werden kann.

Spritzen gefüllt mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer. Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa
Spritzen gefüllt mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer. Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den weiteren Kampf gegen die Pandemie im Herbst und Winter schärfen immer mehr Bundesländer Corona-Regeln nach und unterscheiden stärker zwischen Geimpften und Ungeimpften.

Am Dienstag kündigten Hessen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg und Sachsen neue Möglichkeiten für Betreiber und Veranstalter an, wonach nur Geimpfte und Genesene Zugang zu Innenräumen bekommen können - nicht aber negativ Getestete. Dann sollen auch Auflagen entfallen können. Die kürzlich beschlossene neue Messlatte zur Corona-Lagebewertung vor allem anhand der Klinikpatienten tritt an diesem Mittwoch in Kraft.

3G-Regel und 2G-Optionsmodell

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte in Wiesbaden, Corona entwickle sich zunehmend zu einer Pandemie der Ungeimpften. «Deshalb betreffen die weiterhin notwendigen Einschränkungen vor allem sie, während Geimpfte und Genesene davon immer weniger betroffen sind.»

Neben einer verpflichtenden 3G-Regelung (Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete) in vielen Innenbereichen führe das Land daher ab diesem Donnerstag zudem ein «2G-Optionsmodell» ein. Das biete die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene einzulassen. Unter den Ländern hatte zunächst Hamburg eine solche 2G-Option eingeführt.

Auch Sachsen-Anhalt führt sie nun ein. Wenn Betreiber entschieden, nur Geimpfte, Genesene und Kinder bis 18 Jahre einzulassen, könne auf Maskenpflicht, Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen verzichtet werden, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Für Berlin beschloss der Senat ebenfalls ein 2G-Optionsmodell.

Nach Worten von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) soll eine neue Verordnung ab Samstag für Gastronomie, Veranstaltungen, Sport oder Kultur gelten. Auch Friseursalons oder Touristen-Angebote könnten auf 2G schwenken. In Brandenburg beschloss das Kabinett ebenfalls 2G als Option.

Auch Sachsen will 2G als Optionsmodell einführen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Dies soll für Restaurants, Einrichtungen oder Events von bis zu 5000 Menschen möglich sein, wenn der Veranstalter es so entscheidet. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigte an, dass die 2G-Regel in mehr Bereichen angewendet werden könne - etwa in Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen oder Sport. Möglich ist es etwa schon in Diskotheken.

In Baden-Württemberg sollen voraussichtlich an diesem Donnerstag strengere Corona-Regeln in Kraft treten, wie Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte. Damit bekommt das Land ein mehrstufiges Warnsystem, das sich nach der Intensivbetten-Belegung richtet.

In einer ersten Stufe hätten etwa Ungeimpfte nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. In einem zweiten Schritt hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.

In Thüringen prüft das Gesundheitsministerium die Einführung einer 2G-Regelung für bestimmte Bereiche. In Schleswig-Holstein will die Regierung am Mittwoch eine neue Verordnung beschliessen, wonach ab 20. September Vorgaben zu Abstand und Masken für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete entfallen. Im Fall einer Verschärfung der Corona-Lage ist generell «ein Übergang zu einer 2G-Regelung mit 3G-Option vorgesehen» - und bei 3G würden verstärkte Auflagen gelten.

Rheinland-Pfalz hat bereits Änderungen umgesetzt und drei Warnstufen eingeführt. Für Geimpfte und Genesene sind unbegrenzte Zusammenkünfte möglich. Dazu kann eine bestimmte Zahl Getesteter kommen. Auch in Bayern sind neue Regeln in Kraft, die auch eine «Krankenhaus-Ampel» als Indikator umfassen. 2G sei «theoretisch möglich und nicht verboten, aber nicht vom Staat vorgeschlagen», hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gesagt. In Nordrhein-Westfalen soll die 3G-Regel bis auf weiteres unverändert bestehen bleiben.

Bei den Impfungen sind nun zwei Drittel (66,6 Prozent) aller Menschen in Deutschland mindestens einmal geimpft. Vollständig mit der meist nötigen zweiten Spritze geimpft sind laut Robert Koch-Institut (RKI) inzwischen 51,8 Millionen Menschen oder 62,3 Prozent aller Einwohner. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rief auch mit Blick auf eine noch bis Sonntag laufende bundesweite Aktionswoche dazu auf, Impfgelegenheiten wahrzunehmen - in diesem Rahmen gibt es laut Bundesregierung inzwischen 1100 Aktionen in allen Bundesländern.

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) sagte bei RTL/ntv: «Man muss sich jetzt impfen lassen, um im Herbst und Winter mit beiden Impfungen eine vollausgeprägte Immunität zu haben.» Zu möglichen Extra-Anreizen für Impfungen sage er auch als Mediziner: «Irgendwelche grösseren Belohnungen dafür, dass sich jemand impfen lässt, das fände ich aus ethischer Sicht falsch. Das Impfen an sich ist ja schon der Vorteil.»

Hospitalisierungsrate als Corona-Indikator

Von Bundestag und Bundesrat beschlossene Corona-Neuregelungen wurden am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet und treten an diesem Mittwoch in Kraft. Wesentliche Messlatte zur Lage-Einschätzung soll demnach die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken sein. Diese soll die Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die wegen der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten. Berücksichtigt werden sollen aber auch weitere Indikatoren. Kritische Schwellen sollen die Länder festlegen. Möglich wird jetzt auch, dass Kitas, Schulen und Pflegeheime Beschäftigte nach dem Impfstatus fragen.

In ersten Bundesländern sollen Nicht-Geimpfte bald keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Quarantäne mehr haben. Über einen bundesweit einheitlichen Umgang damit wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch kommender Woche beraten. Dies sieht das Bundesinfektionsschutzgesetz bereits vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt.

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